Elisabeth Gürtler verklagt Baden

Es ist ein brisantes Schriftstück, das in der vergangenen Woche aus Wien im Badener Rathaus eingetroffen ist. Kurz vor dem ersten „Ball Imperial“ in der Kurstadt, der am Samstag stattfand, meldete sich Elisabeth Gürtler, Chefin des Hotels Sacher und der Spanischen Hofreitschule, per Anwalt bei Bürgermeister Kurt Staska (ÖVP).

Sie will Baden die Verwendung des Namens „Ball Imperial“ verbieten. Hintergrund: Gürtler ist auch Mitorganisatorin der „Fete Imperiale“, des Sommerballs der Hofreitschule, und klagt wegen Markenschutzverletzung (siehe unten).

In der Kurstadt hatte man sich einen Neustart für den traditionellen „Ball der Stadt Baden“, der in den vergangenen Jahren unter Besucherschwund litt, unter neuem Namen erhofft. Mit Erfolg: das Casino war am Samstag gut gefüllt, die Stimmung ausgezeichnet.
Einer Klage aus Wien sieht man relativ gelassen entgegen. Schreibweise und korrekte Aussprache der beiden Veranstaltungen seien zu unterschiedlich, um von einem Plagiat sprechen zu können.
Name wurde doch leicht abgeändert
Kurt Staska bedauert: „Es war leider keine Einigung im Vorfeld möglich, obwohl wir das Gespräch mit Frau Gürtler gesucht haben.“
Er ist überzeugt: „Die Fete Imperiale findet im Sommer statt, ich sehe also keine Verwechslungsgefahr mit unserem Ball.“ Als „Vorsichtsmaßnahme“ wurde der Name in letzter Sekunde aber doch leicht abgeändert. In „Ball Imperial der Stadt Baden“.
Auch VP-Sprecher und Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber hält fest: „Die Schreibweise und die Logos unterscheiden sich völlig. Einer Unterlassungsklage räume ich wenig Chancen ein. Ich bin überzeugt, dass die Besucher der Bälle eindeutig unterscheiden können, um welche Veranstaltung es sich jeweils handelt und wer der Veranstalter ist.“
Seitens der Spanischen Hofreitschule war für die NÖN in der vergangenen Woche leider niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Hintergrund
Die Spanische Hofreitschule als Veranstalter der „Fête Impériale“ stützt sich auf das Markenschutzgesetz und verlangt von der Stadtgemeinde Baden, es zu unterlassen, ihren Ball als „Ball Imperial“ zu bezeichnen. Diese Bezeichnung sei nicht dazu geeignet, den Badener eindeutig vom Ball der Hofreitschule zu unterscheiden, was zur Verwirrung beim Publikum führen könne.
Juristen sehen wenig Chancen.
§ 10 Markenschutzgesetz: Eine eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht.