Schuhe wurden Dieb in Berndorf zum Verhängnis

Eine Postpaketempfängerin erstatte am 4. August Anzeige, dass ihre vermeintlich von der Post an ihre Wohnadresse in Berndorf zugestellte Paketsendung gestohlen worden war. Tatsächlich hat die Post ein Subunternehmen mit der Paketzustellung beauftragt.
Das Paket war nachweislich vor ihrer Haustür abgelegt worden. Die Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Berndorf begann unverzüglich diesbezügliche Erhebungen einzuleiten und durchzuführen.
Doch es blieb nicht bei dem einen Diebstahl. Im gesamten Gemeindegebiet von Berndorf gingen bis 15. September weitere Anzeigen bei der Polizeiinspektion Berndorf ein, wo Pakete nach dem selben Muster entwendet wurden.
Die Pakete wurden von der Post durch ein Subunternehmen nachweislich vor den Haustüren der jeweiligen Wohnadressaten deponiert.
Am 30. September forschten die Ermittler im Zuge der laufenden Durchforstung einschlägiger Internetplattformen einen 28-jährigen männlichen Inserenten aus, der ein Paar neuwertige Wanderschuhe zum Verkauf anbot. Der veröffentlichten Beschreibung und der dazugehörigen Fotos nach, entsprachen diese Schuhe exakt dem Modell samt Größe und Farbe, welche sich in einem Paket befand, das am 15. September in Berndorf gestohlen wurde.
Aufgrund der Internet-Anzeige wurden entsprechende Erhebungen beim Plattformbetreiber eingeholt, wobei die Beamten feststellten, dass die vom Inserenten dort bekannt gegebenen Daten im direkten Zusammenhang mit einem Paketzusteller standen.
Außerdem wurden weitere Verkaufsangebote auf der Plattform eruiert, die nahe legten, dass auch diese Waren gestohlen wurden.
Im Zuge einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung an der Adresse des Verdächtigen im 20. Wiener Gemeindebezirk stellte die Polizei weiteres Diebesgut sicher. Der Verdächtige wurde am 25. Oktober zum Sachverhalt einvernommen und gestand, im genannten Zeitraum sechs Paketdiebstähle ausgeführt zu haben.
Wert des Diebesgutes betrug ca. 1.000 Euro
Der Wert des Wareninhalts der gestohlenen Paketsendungen betrug insgesamt etwa 1.000 Euro. Der Mann erwirtschaftete sich durch den Verkauf der Waren im Internet einen finanziellen Vorteil in der Höhe von etwa 300 Euro.
Zwischenzeitlich hat er gekündigt. Der Beschuldigte wird nach Abschluss der Erhebungen wegen gewerbsmäßigem Diebstahl (§ 130 StGB) der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt angezeigt werden.