Fall Sofia: Gericht in Venedig entscheidet

Weiteres Gutachten um Kindeswohlgefährdung?
Konkret wird im Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung einer Entscheidung des italienischen Gerichts entschieden, wonach das Kind dem Vater bereits im Sommer hätte übergeben werden müssen. Die Mutter war wenige Tage davor mit ihrer Tochter - wie sich später herausstellte in Spanien - untergetaucht."Sollte sich das Gericht für ein weiteres Gutachten entscheiden, wird es darin um die Kindeswohlgefährdung gehen", erklärte Wagner. Unter anderem soll beleuchtet werden, wie es der Siebenjährigen bei ihrem Vater in Italien gehen würde.
Mutter war 2008 aus Italien geflüchtet
Immerhin hat sie seit der Flucht ihrer Mutter im Jahr 2008 (angeblich vor ihrem gewalttätigen Lebensgefährten, Anm.) stets in Österreich gelebt. Erst im vergangenen September hat das Mädchen in Niederösterreich mit der Schule begonnen. Eine geografische und zudem auch sprachliche Veränderung könnten dem Kind zusetzen.
In sämtlichen Instanzen - auch auf europäischer Ebene - war das Sorgerecht für Sofia ursprünglich dem Vater zugesprochen worden. Die Eltern hatten mit der Kleinen bis Jänner 2008 in Norditalien zusammengelebt, als es zur Trennung kam.
Am 24. Juli des vergangenen Jahres hätte das Mädchen von zu Hause abgeholt werden sollen, um zu dem Italiener gebracht zu werden. Der gerichtliche Vollzug war jedoch nicht möglich, da die Mutter mit ihrer Tochter bereits untergetaucht war.