Heiteres Gericht in Baden: Dreifach daneben

Wenn man ohne Führerschein, dafür mit Alkoholisierung einen Auffahrunfall verursacht und dann noch das Opfer und später einen Polizisten auffordert, doch bitte statt der eigenen Daten, die der Gattin in den Unfallbericht einzutragen, bringt einen das vor Gericht.
Die Anklage lautete auf versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und fahrlässige Körperverletzung. Der 43-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Baden gab an, dass er seit über 20 Jahren wegen Alkohol am Steuer keinen Führerschein mehr habe. Er sei nur ins Auto gestiegen, weil er erfahren hatte, dass er endlich wieder seine Mutter im Heim besuchen könne, was wegen Corona lange nicht möglich war. Er habe Freunde gefragt, ob sie ihn hinbringen können, die hatten aber keine Zeit und die Gattin habe gearbeitet. „Also bin ich selbst gefahren.“ Allerdings fuhr der Mann nicht direkt zur Mutter, sondern besuchte vorher noch einen Heurigen. Auf der Fahrt sei dann der andere Wagen aus einer Garage gefahren und „plötzlich da“ gewesen. Nach dem Unfall habe er mit der Fahrerin den Unfallbericht ausfüllen wollen und sie gebeten, den Namen seiner Gattin statt seinem einzufügen. Die Frau rief allerdings ihren Schwiegersohn an, der prompt kam: In Uniform, denn er ist Polizist. Und auch ihm äußerte der Angeklagte „leider“ die Idee, den Namen der Gattin anzugeben.
Der Mann rechtfertigte sich vor dem Richter mit Angst wegen der Strafe für das Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss. Er wurde zu 1.200 Euro Geldstrafe (oder 150 Tage Haft) und 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.