Gab Frau eigenen Hund als Fund ab?

Es wurde vereinbart, dass sie die Leine am nächsten Tag bei der Stadtpolizei abholen könne. Die Husky-Hündin war zwar gechipt, allerdings war die Nummer nirgends registriert. Dadurch war der Eigentümer nicht feststellbar. Sie wurde von der Polizei vorübergehend zur Tierklinik Traiskirchen gebracht, wo sie versorgt und am Folgetag in das Tierheim Baden überstellt wurde.
Bei Polizei abgegeben, eine Woche später vom Tierheim zurückgewollt
Gut eine Woche später, am Mittwoch, rief das Tierheim Baden um 10.00 Uhr bei der Stadtpolizei an, dass eine junge Frau die Hündin abholen wolle; diese gab zudem an, dass sie die Eigentümerin sei. Dabei stellte sich jedoch heraus, dass es sich um die „Finderin“ handelte.
Es besteht nun der Verdacht, dass die 22-Jährige den Hund loswerden wollte und für dieses Unternehmen die Stadtpolizei „eingespannt“ hat, indem sie den Hund als Fund abgab. Nach knapp einer Woche dürfte sie sich die Sache wieder überlegt haben.
Der Hund wurde bis zur Klärung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse im Tierheim belassen, während die Polizeibeamten die Eigentumsverhältnisse abklärten bzw. erste Ermittlungen einleiteten.
Die Stadtpolizei Baden ersucht um Hinweise, ob jemand Auskunft über die Herkunft des Hundes geben kann (Fotobeilage der ca. 7 Monate alten Hündin). Sachdienliche Hinweise bitte an das Stadtpolizeiamt Baden, Dienstgruppe „B“, Tel.: 02252/4000 polizei@baden.gv.a t