Bad Vöslau: Mit gepfändetem Flugzeug weggeflogen

Wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung durch Verbringung des verpfändeten Flugzeuges nach Deutschland, musste sich ein 46-Jährige Privatpilot verantworten. Er hat das Flugzeug der Marke Somata an dem Tag nach Nordhausen in Deutschland geflogen.
Vorerst wurde vor Gericht aber geklärt, dass der Mann gar nicht mehr der Eigentümer des Fliegers ist: „Ich habe das Flugzeug 2020 an einen Freund verkauft, aber ausgemacht, dass ich noch zwei Jahre damit fliegen darf.“ Gepfändet wurde der Privatjet, weil der Mann mit den Mietzahlungen für die Unterstellung im Hangar in Bad Vöslau in Rückstand gekommen ist. Das gab der Angeklagte vor Gericht auch zu, und auch, dass ihm das sehr wohl bewusst gewesen ist: „Ich hatte meinen Job verloren und konnte mir das Flugzeug nicht mehr leisten.“
Er sei dann dienstlich viel im Ausland gewesen und habe von dem Exekutionsverfahren nichts gewusst, das wegen der Mietrückstände geführt wurde. Der Exekutor hat, so ein Mitarbeiter des Flugplatzes in Bad Vöslau, die Pfandmarken am 6. April angebracht. Der Zeuge: „Der war ganz aufgeregt, weil er noch nie ein Flugzeug gepfändet hat.“ Mehrere Pfandmarken seien rundherum angebracht worden.
Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass ihm beim Vorcheck vor dem Flug nichts aufgefallen sei, auch weil die Maschine sehr schmutzig gewesen ist. „Die wurde ja ein Jahr lang nicht genutzt.“ Geputzt habe er sie nicht und die Marken habe er nicht gesehen, „die waren ja auch schon wieder ein halbes Jahr angebracht“. Er habe das Flugzeug ganz normal in Betrieb genommen und sei damit weggeflogen.
Da der Mann mittlerweile die Hälfte seiner Schulden beim Flugplatz beglichen hat und völlig unbescholten ist, kam er mit einer Diversion, unter der Auflage, dass die restlichen Schulden auch noch pünktlich bezahlt werden, davon.