Bezirk Baden: Kellerstüberl im Nazi-Stil brachte Anklage

Die Staatsanwaltschaft begleitete ihre Anklage mit einem Foto vom „Nazi-Keller“ des Angeklagten, wo drei Puppen in Wehrmachtsuniform, teilweise mit Gasmaske, und viele Devotionalien der Hitler-Zeit zu sehen waren. Der Besitzer des Kellers stand vor Gericht, weil mehrere Personen diesen Keller gesehen haben, er somit Propaganda für den Nationalsozialismus gemacht haben soll. Außerdem soll der Mann als Tätowierer einem Kunden vier Tattoos mit NS-Symbolen gestochen, Hitler-Bilder und Co. über WhatsApp versandt und unerlaubterweise eine Revolver plus Munition und einen Schlagring besessen haben.
Der Angeklagte wies jede Sympathie mit der Nationalsozialistischen Politik weit von sich und erklärte, dass er „alles Alte“ sammle. Er habe bei Haushaltsauflösungen viele Raritäten zusammen getragen und als „in der Garage kein Platz mehr war, den Keller angeräumt“. „Während Corona ist mir daheim die Decke auf den Kopf gefallen, da habe ich mir den Keller hergerichtet.“ Sein nebenberuflich betriebenes Tattoo-Studio sei auch in dem Raum untergebracht, er habe aber den Teil mit der NS-Sammlung immer mit einem Vorhang abgetrennt, damit man die Sachen nicht sieht.
Dass er seine Sammlung aber eigentlich schon herzeigen wollte, beweist eine Einverständniserklärung, die von der Polizei bei der Hausdurchsuchung gefunden wurde, wo sich der Mann von Besuchern mit Unterschrift bestätigen ließ, dass sie sich vom Nationalsozialismus distanzieren und über die kleine Ausstellung Stillschweigen bewahren. Auf die Frage der Richterin, warum er das Schriftstück aufgesetzt hat, antwortete er: „Ich wollte verhindern, dass die Sammlung der Falsche sieht!“ Auf die Frage, wer denn „der Richtige“ wäre, wusste der Mann keine Antwort.
Die Whatsapp-Nachrichten seien ihm jetzt peinlich, da sei er sehr betrunken gewesen und bei den angeklagten Tattoos habe er ohnehin Teile der Vorlagen, wie zum Beispiel Hakenkreuze, weggelassen oder durch andere Symbole ersetzt.
Der Mann wurde zu 22 Monaten bedingter Haft verurteilt.