Leobersdorf: Geisterfahrer ist „keine tickende Zeitbombe mehr“

Wegen fahrlässiger Körperverletzung war ein über 80-jähriger Mann angeklagt, der im August letzten Jahres als Geisterfahrer auf der A2 bei Leobersdorf einen schweren Unfall verursachte, wo er selbst und zwei Personen im anderen Fahrzeug verletzt wurden. Erschwerend kam hinzu, dass der Alkotest nach dem Unfall positiv ausfiel.
Der Senior konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen, der Rechtsbeistand erklärte aber mehrmals, wie Leid dem Angeklagten alles tue.
Die beiden Opfer aus dem anderen Wagen erlitten Brüche und Prellungen, sowie Schürfwunden und auch der Angeklagte selbst wurde verletzt. Angesichts der Tatsache, dass der Senior seinen Führerschein mittlerweile freiwillig abgegeben hat und „damit keine tickende Zeitbombe mehr ist“, so der Anwalt, wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu 4.080 Euro Geldstrafe und sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Mildernd war laut Richterin vor allem, dass der Mann bis zum Unfall völlig unbescholten war, denn „das zählt bei über 80-Jährigen viel“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.