Gutachten soll Fall Schlumberger klären

Erstellt am 13. Jänner 2014 | 23:59
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Web-Artikel 55172
Foto: NOEN, Zedlacher
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BAD VÖSLAU / Rechtsgutachten bescheinigt „Unmöglichkeit“ der Umwidmung für die geplante Produktionshalle in Bad Vöslau.
Von Barbara Zedlacher

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Herbert Jagersberger: »Wir kennen dieses Gutachten noch nicht.«
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Das umstrittene Projekt des Sektproduzenten Underberg/Schlumberger dürfte auf wackligen Beinen stehen, glaubt man den Aussagen der Grünen und der Initiative Goldeck. Mit einem neuen Rechtsgutachten, das die Initiative mit Unterstützung der Grünen in Auftrag gegeben hat, soll die geplante Umwidmung der Liegenschaft von „Grünland“ auf „Bauland-Agrar“ vom Tisch sein, so National- und Gemeinderätin Eva Mückstein (Die Grünen). Das Gutachten bescheinige, dass solch eine Umwidmung für ein Bauvorhaben dieser Dimension nicht ausreiche. Seitens Schlumberger möchte man sich dazu nicht äußern, da man dieses Gutachten noch nicht kenne. „Zu uns ist davon noch nichts durchgedrungen“, sagt Herbert Jagersberger.

Stadtchef Christoph Prinz (Liste Flammer), der im Zuge der ganzen Debatten auch unter Beschuss steht, erinnert an seine Stellungnahme in der letzten Dezemberausgabe der Listenzeitung und betont, dass es noch nicht einmal eingereichte Pläne des Unternehmens gäbe. „Die Liste Flammer lehnt eine klobige Halle in der Weingartenlandschaft ab! Ebenso aber lehnen wir auch Panikmacherei mit Begriffen wie ‚Fabriksbau‘ und Zeichnungen mit erfundenen Hallenmodellen ab“, heißt es in der Listenzeitung.

„Einhaltung höchster Schutzauflagen“ 

„Eine Umwidmung in Bauland-Betriebsgebiet am derzeitigen Standort Goldeck habe ich von Beginn an klar und deutlich ausgeschlossen“, stellt Prinz klar. Er könne sich nur unter Einhaltung der höchsten Schutzauflagen für Umwelt- und Denkmalschutz einen flächengleichen Abtausch oder eine geringfügige Erweiterung der Bauland-Agrar-Flächen vorstellen – sofern das Projekt dieser Widmung entspricht.

Als Wirtschaftspartei unterstütze man grundsätzlich Unternehmensansiedelungen und Erweiterungen, sagt die ÖVP Vöslaus. Es gelte jedoch zu beachten, dass die gegebenen Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes und der geltenden Bauordnung eingehalten werden, der Umweltschutz solle im Auge behalten und das Zusammenspiel der Landschafts- und des bestehenden Gebäudeensembles geschützt werden. „Das von Schlumberger verwendete Areal besitzt laut Flächenwidmungsplan die Widmung ‚Bauland-Agrar‘. Das geplante Erweiterungsgebiet besitzt die Flächenwidmung ‚Grünland‘. Laut Raumordnungsgesetz ist im Bauland Agrargebiet die Ansiedelung von Großbetrieben für Gewerbe und Produktion nicht möglich.“

 

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