Bedingte Strafe nach sexueller Belästigung

Erstellt am 17. Juli 2019 | 03:47
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Prozess Gericht Symbolbild
Der Angeklagte wurde zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt.
Foto: Shutterstock.com/Billion Photos
Junger Hirtenberger bedrängte Kundin in einem Geschäft in Wiener Neustadt.
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Wegen sexueller Belästigung und versuchter Nötigung wurde ein 20-jähriger Hirtenberger in Wiener Neustadt schuldig gesprochen. Er soll, so die Staatsanwaltschaft, eine junge Kundin des Wiener Neustädter Geschäftes, in dem er arbeitet, an Brust und Gesäß betastet und ihr einen Kuss aufgedrängt haben.

Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig und erklärte, dass er die Frau gefragt habe, „ob sie etwas mit mir haben will und sie hat ja gesagt“. Sie sei kurz vor Geschäftsschluss gekommen und habe gesagt, dass sie keinen Freund hat. „Sie hat mich zurück geküsst und auch angefasst.“

Das 26-jährige Opfer schilderte die Sache vor Gericht jedoch ganz anders. Er habe für eine zusätzliche Dienstleistung eine sexuelle Handlung gefordert. „Ich habe mit Lachen reagiert und dachte, er macht einen Scherz.“ Als sie dann gehen wollte, stand er plötzlich dicht vor ihr. Er habe sie betatscht und seine Lippen schmerzhaft auf die Ihren gepresst. „Ich habe ihn weggedrückt und gesagt, ich will das nicht.“

Er habe dann noch ein paar Minuten lang versucht, sie zu überreden und dann hätten sie gemeinsam das Geschäft verlassen. Die junge Frau erzählte den Vorfall sofort ihrer Mutter und danach auch der Polizei. Der Richter fragte nach, ob der Angeklagte wirklich die sexuelle Handlung gefordert habe. Er gab dies zu und wurde, nicht rechtskräftig, zu fünf Monaten bedingt verurteilt.

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