Vorbestrafter Häftling randalierte mit Heizkörper

Ein 42-jähriger Wiener stand vor Gericht, weil er in der Justizanstalt Hirtenberg den Heizkörper eines Haftraumes von der Wand gerissen hatte und bei einem anschließenden Gerangel einen Wachebeamten verletzt haben soll.
Der 13-fach vorbestrafte Häftling (er sitzt mittlerweile seine Strafe in einer anderen Haftanstalt ab) gab zu, den Heizkörper heruntergerissen zu haben. Den Widerstand gegen die Staatsgewalt bestritt er jedoch. Er erklärte, dass er um Verlegung in eine andere Zelle ersucht habe, weil er mit seinen beiden Mitinsassen keinen Ärger wollte.
Da jedoch alle Zellen belegt waren, habe er sich freiwillig dazu bereit erklärt, in einen Haftraum für Ordnungsstrafen in den Keller zu übersiedeln.
„Die Zelle war sehr feucht, weil der Heizkörper ausgeronnen ist.“ Er habe an diesem Tag eine neue Strafzeitberechnung bekommen, die höher war, als die vorige, was ihn sehr zornig gemacht habe. „Ich wollte in eine andere Zelle, deshalb habe ich den Heizkörper runtergerissen. Beim Anlegen der Handschellen auf dem nassen Boden sind ein Beamter und ich ausgerutscht und hingefallen. Dabei muss er sich an der Schulter verletzt haben.“
Zwei der beteiligten Beamten sagten vor Gericht jedoch aus, dass sich der Angeklagte gewehrt habe, als man ihm Handschellen anlegen wollte und es deshalb zu dem Sturz gekommen sei. Auch habe der Mann die Beamten heftig beschimpft.

Er wurde zu einer Zusatzstrafe von 20 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beamte des Stadtpolizeikommandos Favoriten überprüften während einer Schwerpunktkontrolle einen 36-jährigen Österreicher.
Bei der Personenkontrolle stellte sich heraus, dass es sich um einen, wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, verurteilten Strafgefangenen handelt, der am 15. Juli nicht in die Justizanstalt Hirtenberg zurückgekehrt war. Bei seiner Durchsuchung wurden vier Computerspiele sichergestellt, die er gestohlen hatte. Der Festgenommene wurde erneut wegen gewerbsmäßigen Diebstahls angezeigt und nach Hirtenberg zurückgebracht.
Strafe verlängert sich durch Nicht-Rückkehr
Dazu der Leiter der Justizanstalt, Alfred Steinacher: „Der Häftling hatte sich bislang komplett unauffällig verhalten, deshalb durfte er auch drei Mal die Strafanstalt verlassen. Aus einem nicht ersichtlichen Grund kam er beim letzten Freigang nicht mehr zurück. Er hätte seine Strafe bereits im März 2021 abgesessen gehabt, das ist jetzt natürlich hinfällig.“