Wahlwiederholung: Muhsger hofft auf hohe Beteiligung

Der Verfassungsgerichtshof hat damit die Entscheidung der Landeshauptwahlbehörde widerrufen, bei der Muhsger zuerst Beschwerde eingelegt hatte. Der Verfassungsgerichtshof stellte zum Sachverhalt fest: Der von der Liste „Neues Kottingbrunn“ eingebrachte Wahlvorschlag war von der Gemeindewahlbehörde wegen fehlender Angaben zu den Kandidaten zur Verbesserung zurückgestellt worden. Dieser Verbesserungsauftrag war dem Listenführer, also Wolfgang Muhsger, aber nicht rechtswirksam zugestellt worden: Ein Gemeindebediensteter hatte den entsprechenden RSb-Brief zwar in den Briefkasten Muhsgers geworfen, aber nicht persönlich übergeben. Daher war nicht nachweisbar, an welchem Tag dieser die Verständigung erhalten hatte.
Muhsger sagt in einer ersten Stellungnahme gegenüber der NÖN: "Ich möchte mich bei allen Kottingbrunnern entschuldigen, dass sie wieder zur Wahlurne müssen. Ich wünsche mir jedenfalls eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. Sollte ich den Weg in den Gemeinderat wieder finden, werden wir die Arbeit für Kottingbrunn aufnehmen. Für ihn sei die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ein Zeichen dafür, "dass nicht alles so korrekt abgelaufen ist, wie manche Seiten behauptet hatten, meint Muhsger. Bürgermeister Christian Macho, ÖVP, erklärt: "Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist zu akzeptieren. Selbstverständlich stellen wir uns einer neuerlichen Wahl durch die Kottingbrunnerinnen und Kottingbrunner. Wir wollen auch nach der Wahl im Herbst auf einer breiten Basis gemeinsam für Kottingbrunn weiterarbeiten."
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