Prozess nach illegalem Angeltrip

Der Vorfall ereignete sich mitten in der Schonzeit Anfang Mai. Der Angeklagte aus Hirtenberg gab an, gar nichts Böses vorgehabt zu haben. Er sei nur einmal vorher bei einem Fischteich fischen gewesen und sonst noch nie. Damals habe er sich eine Fischereikarte gekauft.
Am 8. Mai habe er mit seinem kleinen Sohn in der Früh im Fernsehen eine Sendung über Fischen gesehen und der wollte das unbedingt ausprobieren. Also sei er mit ihm an den Kanal gefahren. Auf die Frage der Richterin, woher er denn seine Ausrüstung hatte, antwortete der Hirtenberger: „Vom Flohmarkt“. Und ob er denn die Verbotsschilder nicht gesehen hätte? „Ich habe früher dort jemanden gefragt, ob man da fischen darf und der hat ja gesagt.“ Er habe auch gar nicht damit gerechnet, wirklich Fische zu fangen weil „das Wasser dort so schmutzig ist“. Er wisse, dass er im Fluss nicht fischen darf, deshalb sei er zum Kanal gefahren, von einer Schonzeit für Fische habe er noch nie gehört.
Prozess endete mit Geldstrafe und Diversion
Als der Fischerei-Aufseher mit dem Fahrrad vorbei kam, hatte der Mann bereits zwei oder drei Tiere in seinem Kübel. „Nur zum Spielen für meinen kleinen Sohn“, wie er vor Gericht erklärte. Als der Aufseher von der Polizei sprach, soll der Angeklagte mit seinem vierjährigen Sohn aufs Rad gesprungen und geflüchtet sein. Als er aber bemerkte, dass ihn der andere Mann mit dem Rad verfolgt und gleichzeitig telefonierte, blieb er stehen. Die Fische seien lebendig wieder ins Wasser befördert worden, sagt der Angeklagte. Laut Fischerei-Aufseher schwammen sie allerdings mit dem Bauch nach oben.
Da der Mann die Geld-Strafe in Raten zahlt, und dabei etwas schief ging, landete die Geschichte vor Gericht. Der Prozess endete mit einer Diversion, die Geldstrafe von 360 Euro muss der Mann weiter abzahlen.