Schwangere in Leobersdorf nicht getestet

Ende Mai will eine Frau ihren Abschied in die Karenz feiern. Sie braucht dafür einen negativen Covid-19-Test. Wie gewohnt sucht sie die Teststraße in Leobersdorf auf.
Diese wird von der „NSA Bewachungs-Detektei GmbH“ betrieben. Die Sicherheitsfirma führt im ehemaligen Zottl-Haus betriebliche Testungen durch, die vom Bund gefördert werden. Zehn Euro schießt dieser pauschal pro durchgeführter und dokumentierter Testung zu. Das Angebot ist äußerst beliebt wegen der breiten Öffnungszeiten und geringen Wartezeiten.
Vor Ort lässt sich die Frau von einem Mitarbeiter registrieren. Als sie zur Testkabine weitergehen will, hält sie ein anderer Mitarbeiter an und bemängelt ihre MNS-Maske. Wie in anderen Bereichen herrscht im Testlokal zu diesem Zeitpunkt eine FFP2-Maskenpflicht. Die Covid-19-Öffnungsverordnung sieht aber Ausnahmen vor, unter anderem für Frauen, die ein Kind erwarten. Hintergrund ist, dass Frauen in ihrer fortschreitenden Schwangerschaft oft über Atemnot und Kurzatmigkeit klagen.
Genau das versucht die Frau dem Teststraßenpersonal zu erklären. „Ich bin im Alltag schon oft für meine MNS-Maske angepöbelt worden, weil die Leute die Ausnahme nicht kennen. Geschultes Teststraßenpersonal müsste es aber wissen“, meint die Betroffene. Eine Vorgesetzte kommt hinzu. Die Frau erklärt sich erneut – ohne Erfolg. Es kommt zu einem Wortgefecht. Schließlich wird die Betroffene ohne Test der Teststraße verwiesen. Sie fährt dann zur Testung nach Wr. Neustadt, wo ihr bestätigt wird, dass sie eine MNS-Maske tragen darf.
„Kommens einfach nicht mehr nach Leobersdorf“
„Ich war schockiert über diese Vorgehensweise und wollte das nicht auf mir sitzen lassen“, erzählt die Frau. Sie beschwert sich bei einem NSA-Verantwortlichen. Dieser habe sie eher belächelt und soll ihr geraten haben: „Kommens einfach nicht mehr nach Leobersdorf testen.“ Auf NÖN-Anfrage erklärt die NSA zunächst, dass das Testangebot von der Bevölkerung sehr gut angenommen werde und alle Beteiligten ihren Dienst „ordnungsgemäß und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend“ erfüllen würden.
Die NÖN fragt nach, warum im Fall der Schwangeren von der gesetzlichen Ausnahme der FFP2-Maskenpflicht abgewichen wurde – es geht immerhin um eine von öffentlicher Hand geförderte Dienstleistung – keine Antwort.
In Bezug auf die Frau beteuert das Unternehmen: „Es tut uns leid, wenn sich die Beschwerdeführerin in unserer Teststraße ungerecht behandelt fühlt. Unsere Mitarbeiter sind aber immer bestrebt, allen Personen in unseren Teststraßen das bestmögliche Service im Interesse der jeweiligen Personen und der Gesundheit zu bieten.“
Offen bleibt die Frage, ob es zulässig ist, dass die NSA in der Teststraße offenbar keine Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht zulässt. Das Land verweist in einer Stellungnahme gegenüber der Betroffenen darauf, nicht zuständig zu sein, da die Teststraße nicht im Auftrag des Landes betrieben wird. Auch die Marktgemeinde verweist auf den betrieblichen Charakter der Teststraße. Die Pressestelle des letztlich zuständigen Gesundheitsministeriums antwortet bis Redaktionsschluss nicht.