Pension erst im zweiten Anlauf

Erstellt am 23. März 2023 | 15:30
Lesezeit: 3 Min
Pension erst im zweiten Anlauf
Danja Wanner und Horst Pammer informierten über die Leistungen der Arbeiterkammer im Bezirk Baden und in Niederösterreich. So wurden 5,1 Millionen Euro für Arbeitnehmer im Bezirk Baden gesichert.
Foto: Andreas Fussi
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Zuerkennung vor Gericht erst nach AK-Intervention. Arbeiter darf nun 2,5 Jahre früher in den Ruhestand.

„Mehr als 21.000 Menschen haben vergangenes Jahr mit uns Kontakt aufgenommen“, sagt Badens AK-Bezirksstellenleiterin Danja Wanner. „Manchmal ging es nur um rasche Auskünfte zu Kurzarbeit, einvernehmlicher Lösung, Kündigung, Quarantänebestimmungen, Homeoffice und Freistellung wegen Kinderbetreuung“, berichtet Wanner. In mehr als 8.450 Fällen benötigten die Menschen hingegen weiterführende Beratung und Unterstützung der AK-Experten in konkreten Problemfällen.

5,1 Millionen Euro für Arbeitnehmer gesichert

„Das vergangene Jahr hat einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle sind“, zieht Wanner Bilanz. Insgesamt hat die Bezirksstelle Baden 2022 mehr als 5,1 Millionen Euro für die Arbeitnehmenden der Region gesichert. Ein weiterer Höhepunkt war im Vorjahr die große Pensionsinfo-Veranstaltung, die 325 Besucher in den Saal der Bezirksstelle lockte.

Schwerarbeitspension vor Gericht erstritten

Als konkretes Beispiel berichtete Wanner von einem Fall aus dem Sozialrecht. 540 Versicherungsmonate und 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren, glaubte ein Dienstnehmer, der Jahrzehnte in Schichtbetrieben gearbeitet hatte, als Voraussetzungen erfüllt zu haben und klagte beim Landesgericht die Zuerkennung der Schwerarbeitspension ein. Das ernüchternde Ersturteil: Nur 88 Versicherungsmonate würden als Schwerarbeit anerkannt werden. Die Begründung des Gerichts: Aufgrund von Feiertagen, Krankenständen sowie des Umstands, dass ein Monatsbeginn nicht auf einen Montag oder Freitag gefallen war („Rumpfmonat“), seien die restlichen Schwerarbeitsmonate nicht erfüllt worden.

Der Kläger nutzte den Rechtsschutz der AK Niederösterreich und ging vor dem Oberlandesgericht Wien in Berufung. Dort folgte man dann der Rechtsauffassung der Arbeiterkammer, die sich auf das „Ausfallsprinzip“ berief: „Dieses besagt, dass Tage, an denen wegen Feiertagen, Urlaub oder Krankenstand nicht gearbeitet wird, so zu behandeln sind, als wäre nach vorgesehenen Plänen gearbeitet worden“, erklärt Wanner. Dieser Umstand und genaue Arbeitsaufzeichnungen über die Schichten sowie Zeugenaussagen von Kollegen sorgten dafür, dass dem Arbeiter doch die Schwerarbeitspension zugesprochen wurde. Damit darf er 2,5 Jahre früher in den Ruhestand. Das 23-seitige Urteil ist rechtskräftig.

145.000 Personen in NÖ geholfen

NÖ-weit haben sich 145.000 Personen im Vorjahr Hilfe bei der AK wegen Arbeitsplatzproblemen geholt. Am häufigsten wollten sie ihren Lohn überprüfen lassen. „Bei einem großen Teil der Anfragen konnten unsere Experten schon mit einer Beratung weiterhelfen, etwa indem sie die Lohnabrechnung überprüften“, schildert Vizepräsident Horst Pammer. Ein großer Teil fiel auf Pensionsansprüche wie im erwähnten Fall. Aus seiner Sicht zeigen die Verfahren: „Die rechtlichen Regelungen sind äußerst kompliziert, das sollte gesetzlich gelöst werden.“

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