Volksbefragung für Windräder ist fix

Zwei geplante Windräder sorgen in Seibersdorf und Deutsch Brodersdorf seit Wochen für Aufregung.
Eine Interessensgemeinschaft hat daher knapp 300 Unterschriften für eine Volksbefragung gesammelt und am 16. August Bürgermeisterin Christine Sollinger (ÖVP) übergeben. Damit hatte die Initiative jene Zahl an Unterschriften erreicht, damit der Wunsch nach einer Volksbefragung als Initiativantrag im Gemeinderat behandelt werden muss. Das gefällt der Initiative mit Sprecherin Maria Fuchs sehr. „Wir freuen uns, dass wir die erforderliche Anzahl an Unterschriften sammeln konnten“, betont Fuchs.
In der Gemeinderatssitzung am 22. September stand der Initiativantrag als erster Punkt auf der Tagesordnung. Während der Beschluss für die Volksbefragung einstimmig ausfiel, schieden sich die Geister an der Formulierung der Frage.
Während der Initiativantrag die, laut Fuchs „für alle Bürger verständliche Frage“ vorsieht: „Sind Sie als Gemeindebürgerin oder Gemeindebürger der Marktgemeinde Seibersdorf dafür, dass am Gemeindegebiet Seibersdorf/Deutsch Brodersdorf zusätzlich zu den bereits bestehenden Windrädern weitere Windkraftanlagen errichtet werden?“, wurde im Gemeinderat folgende Formulierung beschlossen: „Soll der Gemeinderat die Umwidmung von Flächen im Nahbereich vom derzeitigen Windpark Seibersdorf auf Grünland-Windkraftanlage beschließen, um die Errichtung von insgesamt zwei Windkraftanlagen zu ermöglichen?“
Fuchs ist damit nicht ganz glücklich: „Befremdlich ist für uns allerdings, dass die vom Gemeinderat formulierte Abstimmungsfrage nicht dem Initiativantrag entspricht.“
Volksbefragung am 21. November
Auch der Termin für die Volksbefragung wurde bereits fixiert, diese wird am Sonntag, 21. November stattfinden.
Weiters ließ die Bürgermeisterin beschließen, dass bei einer Beteiligung an der Volksbefragung von mehr als 50 Prozent der Wahlberechtigten, ein „Nein“ bindend wäre und so keine Umwidmung für die beiden Windkraftanlagen stattfinden wird.
Gerade hier fürchtet Fuchs, dass es bei der Volksabstimmung zu Missverständnissen kommen könnte: „Was das Abstimmungsergebnis anlangt, sieht § 66 (2) der NÖ Gemeindeordnung vor, dass die gestellte Frage als bejaht gilt, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja lauten“ erläutert Fuchs. Die Initiative will diese aus ihrer Sicht „unbewusst oder bewusst herbeigeführte Ungereimtheit“ vor der Volksbefragung geändert wissen. Ansonsten will man seitens der Initiative die Volksanwaltschaft einschalten.