Wegen USB-Stick & Handy: Hirtenberger Zellengenossen vor Gericht

Die drei Angeklagten, zwei Afghanen 19 und 20, und ein Syrer 28 Jahre alt, bekannten sich vor Gericht nicht schuldig. Laut Anklage fand ein Justizbeamter am 28. Oktober in ihrer Zelle der Justizanstalt Hirtenberg ein Handy und einen USB-Stick, mit dem man TV-Sender empfangen kann. Beides Gegenstände, die in Haft verboten sind, nichtsdestotrotz aber öfter in Gefängnissen aufgefunden werden.
Als der Beamte fragte, wem von den drei Zellengenossen, die Sachen gehören, meldete sich sogleich der Syrer freiwillig, obwohl sie bei den Sachen des 19-Jährigen Afghanen gefunden wurden. Der Beamte nahm die verbotenen Sachen an sich und verließ die Zelle. Daraufhin sei dem Syrer aber bewusst geworden, dass er, der für eine bedingte Entlassung vorgesehen ist, sich so eine Verfehlung nicht leisten könne.
Der Zweitangeklagte, so der Staatsanwalt, habe Aussichten gehabt, in den gelockerten Vollzug zu wechseln und konnte daher ebenfalls keine Strafe brauchen. Deshalb sollen die Männer entschieden haben, die Sachen dem 20-Jährigen anzulasten, der am wenigsten zu verlieren hatte. Laut dem Justizbeamten sollen die Männer ihn per Alarmknopf unter einem Vorwand wieder in die Zelle gerufen haben. Da sollen sie versucht haben, ihn dazu zu bringen, seinen Bericht so abzuändern, dass der ältere Afghane der Besitzer von Handy und USB-Stick ist. Der Beamte meldete die Sache und so kam es zur Anklage.
Alle drei Verteidiger wiesen gleich zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass so ein Vergehen in Justizanstalten nur mit einer Ordnungsstrafe, sprich 30 bis 50 Euro Geldstrafe, geahndet werde und die Angeklagten die Sache durch ihre Intervention nur schlimmer gemacht hätten, was ihnen auch bewusst gewesen sei. Ein Anwalt: „Die Bestimmung zum Amtsmissbrauch braucht mehr Intension, als nur ein Geplänkel mit dem Beamten.“ Der Prozess wurde vertagt, um mehr Zeugen zu hören.