Waffen und NS-Devotionalien lagen im Haus verteilt

Laut Staatsanwaltschaft soll der Ehemann Lichtbilder und Videos mit nationalsozialistischen Gedankengut versendet haben und in ihrem Wohnhaus sollen die beiden Bilder mit Hakenkreuzen, ein NS-Liederbuch sowie weitere Gegenstände mit NS-Bezug frei zugänglich aufbewahrt haben. Außerdem sollen die Angeklagten zahlreiche Waffen der Kategorie B, also verbotene Waffen, darunter auch eine Pumpgun – sowie Kriegsmaterial unbefugt besessen und teilweise geladen und ungesichert im Haus aufbewahrt haben.
Videos „völlig daneben und geschmacklos“

Der Anwalt des Ehepaars, Normann Hofstätter, erklärte in seinem Anfangsplädoyer, dass die Nachrichten und Videos „völlig daneben und geschmacklos“ waren, der Mann allerdings schon seit fünf Jahren so etwas nicht mehr verschickt habe. Zu den NS-Devotionalien meinte der Rechtsbeistand, dass die Sachen zwar im Haus verteilt waren, aber sie nie von Gästen gesehen wurden. Da sein Mandant ein Jäger, Sammler und Waffenliebhaber sei, habe er so viele Waffen angehäuft.
Angeklagter schämt sich
Der Ehemann erklärte sich vor Gericht für schuldig, all die NS-Sachen und auch die Waffen gekauft zu haben, und nahm gleich zu Beginn des Prozesses alle Schuld auf sich. Außer einer Stellungnahme, die vor Gericht verlesen wurde, äußerte er sich nicht „weil ich mich so schäme und es mir peinlich ist“.
Die Gattin wollte vor Gericht aussagen. Sie gab an, dass sie keine Ahnung gehabt habe, wie viele Waffen und Munition ihr Mann gekauft hat. „Wenn er mir etwas, was er gekauft hatte, gezeigt hat, gab es immer Streit, weil ich wollte, dass er unser Geld für das Haus ausgibt und nicht dafür.“ Und weiter: „Ich weiß, er hat einen Vogel in dieser Sache, aber er ist kein schlechter Mensch!“
Dass die NS-Devotionalien wie Hitlerbild, eine Ausgabe von „Mein Kampf“ und Ähnliches im Haus waren, habe sie teilweise gewusst - auch gesagt, dass es ihr nicht passt - aber geändert habe sich nichts. „Ich bin so aufgewachsen, dass der Herr im Haus normalerweise der Mann ist, ich hatte auch einen dominanten Vater.“
Beide Ehepartner hatten eine Waffenbesitzkarte, der Mann auch einen Jagdschein. Die Geschworenen verurteilten den Ehemann zu 24 Monaten bedingter Haft, die Ehefrau zu 18 Monaten bedingt. Beide Urteile sind nicht rechtkräftig.