Manche Tränen lügen nicht

Erstellt am 10. April 2021 | 02:23
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Foto: Von Zolnierek, Shutterstock.com
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32-Jähriger soll ein siebenjähriges Mädchen über mehrere Jahre missbraucht haben. Acht Monate unbedingt.

Die Verwundungen sind letztlich kaum zu zählen in diesem Fall am Landesgericht Korneuburg, bei dem es gewiss für keinen der erwachsenen Beteiligten etwas „zu gewinnen“ gab. Am Ende der Schöffen-Verhandlung wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen vor dem vorsitzenden Richter Martin Bodner stand eine glasklare Verurteilung und eine zutiefst zerrissene Familie.

Laut Anklage von Staatsanwältin Gudrun Bischof haben sich die mehrfachen Vorfälle von 2016 bis August 2020 erstreckt. Der 32-jährige Angeklagte wurde beschuldigt, die zu Beginn des Tatzeitraums siebenjährige Tochter der Schwester seiner Lebensgefährtin auf verschiedene Weise sexuell missbraucht zu haben. Die Verantwortung des Heizwarts lautete auf nicht schuldig.

Verteidigung sprach von Komplott der Mutter

Die krude Version der Verteidigung, die von den Großeltern, des jetzt elfjährigen Mädchens vor Gericht gestützt wurde, war die eines Komplotts der Mutter des Opfers und anderer Personen. Dieses Komplott sei schuld an der Anklage. „Das heißt, das Kind lügt?“, wollte Richter Bodner vom Angeklagten wissen. „Ja“, so die Antwort, aber auf das „Warum“ blieb der bisher unbescholtene Mann eine schlüssigere Antwort als das Komplott schuldig. Somit stand die Glaubwürdigkeit des Kindes im Zentrum des Verfahrens. Diese versuchte Verteidiger Harald Redl immer wieder mit dem Hinweis zu erschüttern, dass das Mädchen keinerlei Wesensveränderung gezeigt habe, was untypisch wäre für ein Missbrauchs-Opfer.

Elfjährige schildertedie Übergriffe

Dem gegenüber stand die Zeugenaussage der 11-Jährigen, die Bischof als „unfassbar glaubwürdig“ bezeichnete. Unter anderem deshalb, weil sie von einem Vorfall im April 2018 berichtete, bei dem andere Beteiligte der Geburtstagsfeier etwas von den Übergriffen mitbekommen haben sollen. Seitdem habe er sie in Ruhe gelassen, schilderte das Mädchen. Somit verringerte sich der Tatzeitraum, was für Straftat und -maß keinen Unterschied machte, aber nicht für eine „Behauptung, die sich hochgeschaukelt hat“, wie Redl argumentierte, sprach.

Die weiteren Zeugenaussagen erhärteten auch einen Punkt der Anklage, wonach der 32-Jährige bei direkter Konfrontation mit seinen Taten im August 2020 durch die Mutter der Elfjährigen unter Tränen sogar Details seines Tuns gestand. Den Satz „Wenn’s das glaubt’s, hab ich’s g’macht.“, habe der Angeklagte gesagt, damit die anderen aufhören „deppert herumzuschreien“. „Dieses Geständnis war nicht nur daher gesagt“, befand letztendlich der Schöffensenat.

Die Tränen des Angeklagten bei der Urteilsverkündung zu 24 Monaten Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt, vergoss er wohl hauptsächlich wegen seines Schicksals. Sie waren in jeder Hinsicht bitter und die einzige emotionale Reaktion des 32-jährigen Mannes während der viereinhalbstündigen Verhandlung. Der Mann nahm das Urteil an.