Quarantäne missachtet: Mutter landete vor Gericht

Ganz konnte es die 41-jährige Angestellte und Mutter selbst nicht fassen, dass sie sich am Landesgericht Korneuburg vor Richter Martin Bodner wiederfand. Wodurch sich durchaus Ähnlichkeiten ergaben: „Das mit dem 5. November versteh ich echt nicht“, hatte auch der Richter so sein Problem. An diesem Novembertag letzten Jahres holte die Frau ihre Tochter vom Kindergarten ab, obwohl sie am Tag davor einen Absonderungsbescheid wegen eines positiven Corona-Tests der Bezirkshauptmannschaft Bruck bekommen hatte.
„Das mit dem 5. November versteh ich echt nicht“
Die Frau, die sich ohne Diskussionen schuldig bekannte, erklärte ihren Verstoß gegen den Paragrafen 178 des Strafgesetzbuches – vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten – mit der Überforderung durch die Situation und die sonst übliche Routine. Ihr Mann war an dem Tag verhindert und sie habe ohne nachzudenken zugestimmt, die Tochter abzuholen. Sie sei dabei auch nicht aus dem Auto gestiegen und habe keinerlei Kontakt zu anderen Personen gehabt.
Das wusste natürlich auch der erfahrene Bodner einzuordnen: „Ihre Schuld ist nicht als schwer anzusehen.“ Nachdem auch die Staatsanwaltschaft nichts gegen eine diversionelle Erledigung der Sache für die Frau einzuwenden hatte, lautete das Angebot des Richters: 600 Euro Geldbuße sowie 100 Euro Pauschalkosten für das Verfahren.
Nach dem – wie es der Richter ausdrückte – „heilsamen Schock“ kündigte die 41-Jährige an: „Ich zahl alles sofort.“