Bruck/Leitha: Bedingte Haft wegen Wiederbetätigung

Mit „erschreckendem Zynismus“ habe der Angeklagte seine antisemitische Gesinnung geäußert, sagte die Staatsanwältin in der Gerichtsverhandlung im Landesgericht Korneuburg. Damit bezog sie sich nicht nur auf die Hakenkreuzfahne und das Hitler-Porträt, mit denen der 33-Jährige sein Wohnzimmer „dekorierte“. Erschreckend zynisch sei vor allem das Bild- und Videomaterial, das der Mann verschickte: scharfzüngige Sprüche, die mit dem Holocaust spielen und Wortspiele, die den Nationalsozialismus verherrlichen.
Der Angeklagte erklärte, er habe während der Flüchtlingskrise seinen Frust auf diese Weise ablassen wollen: „Ich wollte keinen Minderheiten schaden.“ „Das haben Sie aber“, entgegnete Richterin Anna Wiesflecker. Auf der Brust des 33-Jährigen befand sich noch vor kurzem eine Hakenkreuz-Tätowierung. „Das hätte eigentlich ein Sonnenrad werden sollen“, sagte der Mann. Mittlerweile habe er das Tattoo entfernen lassen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu 18 Monaten bedingter Haft. Nicht rechtskräftig.