Brucker verstieß 14 mal gegen Verbotsgesetz

Erstellt am 04. März 2023 | 08:45
Lesezeit: 3 Min
Landesgericht Korneuburg
Am Landesgericht Korneuburg zeigte der Angeklagte keine guten Geschichtskenntnisse.
Foto: NÖN
14 einschlägige Postings brachten einem vorbestraften Brucker am Landesgericht Korneuburg nun die Summe von 26 Monaten bedingter Haftstrafe ein.
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"Heil Hitler, das Schwein ist tot!", ist die Pointe eines Witzes, der zu einer Zeit kursierte, da Nationalsozialisten Juden jegliche Existenzberechtigung absprachen, sich das Ende der Terrorschaft aber schon andeute. Die Doppelbödigkeit des Witzes sucht man bei naziverherrlichenden Postings vergeblich. Sie wäre auch kontraproduktiv, für die Klientel, die sich von solchen Geschmacklosigkeiten unterhalten fühlt.

Ein guter Beweis dafür war ein 26-Jähriger aus Bruck, der vor einem Schwurgericht am Landesgericht Korneuburg angeklagt war, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Und zwar, weil er an einem Dezembertag 2021 insgesamt 14 einschlägige Postings an zwei Personen versandt haben soll. Dazu kam, dass ihn zwei Vorstrafen "nicht besonders sympathisch aussehen" ließen, wie der vorsitzende Richter Helmut Neumar anmerkte.

Wissen über Geschichte ließ zu wünschen übrig

Verteidiger Thomas Stöger fand in der Bildungsferne seines Mandanten eine Strategie, um das Vorgefallene zu erklären und ging deshalb davon aus, dass das "Warum" in diesem Prozess nicht befriedigend zu klären sein wird. "Die Bilder sind dumm", gestand Stöger ein, aber sein Mandant trotzdem kein Neo-Nazi. Neumar befragte den 26-Jährigen zu seinen Geschichtskenntnissen - und was sich da offenbarte, ließ so manchem im Gerichtssaal den Mund offen stehen.

Auschwitz verortete er in der Schweiz, wo Mauthausen sei, dazu hatte er gar keine Idee und mit dem Begriff Holocaust konnte er schon überhaupt nichts anfangen. Die Bilder habe er schlicht lustig gefunden, was angesichts derartiger Geschichtsunkenntnis fast schon vorstellbar erschien. Richter Neumar holte den 26-Jährigen in puncto seiner Wahrnehmung auf den Boden der Fakten: "Wenn Sie es lustig finden, dann ist das Verharmlosung."

Nichts Böses dabei gedacht zu haben, damit mache es sich der Angeklagte zu einfach, versuchte Staatsanwalt Christoph Zechner die Geschworenen für ihre Aufgabe zu sensibilisieren. Die "erschreckende Unkenntnis" seines Mandanten musste auch im Schlussplädoyers seines Verteidigers noch einmal herhalten, der diesen inzwischen auf dem "rechten - besser richtigen - Weg" wähnte. Denn bis jetzt sei sein Mandant eine gescheiterte Existenz gewesen. Wenn er jetzt noch in Haft käme, wäre er endgültig erledigt.

Die Geschworenen sprachen ihn schuldig. Die kniffligere Frage war die des Strafmaßes, wegen der Vorstrafen des 26-Jährigen. Fünfzehn Monate bedingter Freiheitsstrafe lautete schließlich das rechtskräftige Urteil. Mit weiteren elf bedingten Monaten summiert sich die drohende Haftstrafe auf 26. "Sie haben die Gutmütigkeit ausgeschöpft", so Richter Neumar bei der Urteilsbegründung. Ob er das Urteil verstanden habe, fragte Neumar abschließend. "Sie sind ziemlich verständlich", so die Antwort des Verurteilten.

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