Drogendeal oder Schuldentilgung an der Raststation?

Erstellt am 09. Juli 2021 | 04:16
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Prozess
Prozess am Landesgericht
Foto: NÖN
Ein 52-Jähriger wurde auf der Untersuchungshaft mit Crystal Meth erwischt. Schuldig, aber frei.
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Einen „traurigen Fall“ nannte Verteidigerin Julia Tesch-Kohlbeck, den ihres 52-jährigen Mandanten, der seit 21. Mai diesen Jahres in Untersuchungshaft sitzt und sichtbar gesundheitlich beeinträchtigt am Landesgericht Korneuburg erschien.

Seine Krankheit, gegen die er Medikamente mit schwersten Nebenwirkungen verschrieben bekam, war es auch, die ihn zur Linderung dieser Auswirkungen zu sogenanntem „Pico“ – auch als Crystal Meth bekannt – greifen ließ. Wie es dazu kam, dass er am 21. Mai an der Tankstelle der Raststation Göttlesbrunn von einem Observations-Team festgenommen wurde, konnte sich der Tscheche im – damals – ersten Moment nicht erklären.

Er sei davon ausgegangen, dass er von einem 42-jährigen Türken 800 Euro wiederbekäme, die er diesem geborgt hatte. Das Geld konnten die Beamten am Beifahrersitz des 52-Jährigen sicherstellen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Ermittler 33,5 Gramm des Suchtgifts in einer vom Tschechen mitgeführten Mappe.

Richterin Astrid Raufer erklärte er, dass er die Drogen wegen der chronischen Schmerzen drei Tage zuvor im tschechischen Brünn gekauft hatte und aufgrund der Regelmäßigkeit des Konsums vergaß, dass er es bei sich führte, als er zur Tankstelle in Österreich fuhr. Der 42-Jährige half dem Gericht mit seiner Zeugenaussage nur bedingt weiter, wonach er lediglich 400 Euro an Schulden zurückzuzahlen hatte.

Auf die Nachfrage der Richterin, warum die Beamten die doppelte Summe vorgefunden haben, antwortete er: „Ich hab’s nicht gezählt.“ Andererseits entsprechen 13 Gramm „Pico“ einem Marktwert von 800 Euro. Allerdings konnten auch die observierenden Ermittler eine Übergabe des „Pico“ nicht zweifelsfrei bezeugen.

Haft war mit U-Haft schon abgesessen

Stutzig machte die Richterin wie auch die Beamten der Chat-Verlauf des Angeklagten auf dessen Handy, wonach das Treffen mit seinem angeblichen Schuldner mehrmals örtlich verlegt wurde. Dafür hatten weder der 52-Jährige noch der Zeuge eine schlüssige Erklärung.

Ihr Mandant habe „alles wegen der Krankheit“ gemacht, versuchte Tesch-Kohlbeck die Richterin milde zu stimmen. Was ihr mit der Frage ihres Mandanten an die Richterin, nachdem sie das Urteil gesprochen hatte, wohl gelungen schien: „Ich geh nach Hause?“ „Ja“, antwortete Raufer, während sie das Formular zur Enthaftung des Mannes ausfüllte und nachdem sie ihn für die illegale Einfuhr von Drogen und Suchtgifthandel schuldig gesprochen und zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon 17 bedingt, verurteilt hatte.

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