Taschengeld fürs Dealen verwendet

Grundsätzlich gab sich ein 20-Jähriger vor Richter Rainer Klebermaß am Landesgericht Korneuburg geständig, mit Cannabis gedealt zu haben. Angefangen mit Gras habe er im ersten Lockdown im Frühjahr 2020, und habe dann selbst fast täglich ein bis zwei Joints geraucht. Seinen Konsum – und in weiterer Folge seine kleinen Dealereien in Fischamend – habe er vom Taschengeld finanziert. „Na, das wird die Mutter freuen“, so der Richter zu der im Saal befindlichen Angesprochenen.
„Wenn man Blödsinn macht, steht die Kriminalpolizei in der Tür“, gab sich der angeklagte Bursch nach der Hausdurchsuchung im Mai geläutert. Die Weitergabe kleiner Mengen bestritt er genauso wenig, wie den Verkauf eines fertigen Joints an einen 16-Jährigen. Er wollte allerdings nicht gewusst haben, wie alt der Bursche sei, was, nach dessen Zeugenaussage, jedoch stark in Zweifel zu ziehen war. Den größten Pferdefuß hatte seine geständige Verantwortung an dem Punkt, wo ihm die Staatsanwaltschaft den Verkauf von 650 Gramm Gras vorwarf, er aber lediglich 100 Gramm zugab.
Das Problem war, dass sein Kunde (19), der sich parallel in einem anderen Saal vor Richter Franz Furtner wegen seiner Drogendelikte zu verantworten hatte, im Zeugenstand vor Klebermaß wiederholte, was er bereits vor der Polizei angegeben hatte: Dreimal habe er Cannabis vom Angeklagten gekauft, einmal 500 Gramm zu einem „6er-Preis“ und jeweils 100 beziehungsweise 50 für acht Euro je Gramm. „Ein Termin jagt heute den nächsten bei Ihnen“, kommentierte Klebermaß das Erscheinen des 19-Jährigen ironisch, nach dessen Verurteilung zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe.
„Er beschuldigt mich zu Unrecht“, so der 20-Jährige nach wie vor leugnend. „Der hat nichts mehr davon“, versuchte Klebermaß, dem jungen Mann die Situation klar zu machen. Mit seinem Teilgeständnis fuhr der 20-Jährige, der eine Karriere beim Bundesheer anstrebt, nicht gut. Bei seiner Verurteilung des jungen Mannes zu vier Monaten auf Bewährung versäumte Klebermaß es nicht, zu erwähnen, dass dieser bei einem vollen Geständnis mit einer Diversion davongekommen wäre. Daraus resultierte auch ein bitterer Ratschlag: „Sie sollten sich vielleicht beruflich anders orientieren.“