Waffenverbot für Sommereinerin trug nicht gleich Früchte

Erstellt am 23. März 2023 | 14:00
Lesezeit: 2 Min
Polizeiinspektion Mannersdorf
Beamte der Polizeiinspektion Mannersdorf fanden unter anderem zwei Pistiolen, ein Bajonett, ein Lufgewehr und eine Luftpistole bei einer 58-Jährigen.
Foto: Manuel Mahlberg
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Einige Zeit hatte das Landesgericht Korneuburg Schwierigkeiten einer 58-Jährigen habhaft zu werden. Dann stellte sich alles als gar nicht so schlimm heraus.

Eine Art Nemesis der Justiz sind Angeklagte, bei denen sich die zuständigen Richter fragen, ob sie die betreffende Person je zu Gesicht bekommen werden. Diese Frage beschäftigte auch Richterin Anna Wiesflecker am Landesgericht Korneuburg angesichts einer Anklage wegen des Verbots gegen das Waffengesetz und der Tatsache, dass bisher jeglicher Versuch der Ladung der Beschuldigten (58) ins Leere ging.

Dementsprechend groß war die Überraschung, als die 58-Jährige - in Polizeibegleitung - tatsächlich zu ihrer Verhandlung erschien. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, in der Zeit bon 23. Juli 2021 bis zum 26. August letzten Jahres trotz aufrechten Waffenverbots mehrere Waffen in Sommerein besessen zu haben. Beamte der zuständigen Polizeiinspektion Mannersdorf hatten an jenem Julitag vergeblich versucht, ihr das Verbot zur Kenntnis zu bringen. Sie verweigerte sowohl ihre Unterschrift, als auch die Annahme des Schriftstücks.

Waffen waren ordnungsgemäß aufbewahrt

Wegen einer psychiatrischen Behandlung im Vorjahr waren ihr "sicherheitshalber Waffen untersagt" worden, die aber - wie die Polizei bei der Sicherstellung feststellte, vollkommen ordnungsgemäß in einem Waffenschrank aufbewahrt wurden.

Sie habe in ihrer Situation vergessen, die Waffen umzumelden, die sie nach dem Tod ihres Mannes von Wien nach Sommerein übersiedelte. In der Verhandlung sah die 58-Jährige aber ein, dass sie sich mit "Weiterbesitz" der Waffen nach dem 23. 7. 2021 schuldig gemacht hat. So konnte Wiesflecker diesen Fall abschließen, und das auch noch mit einem versöhnlichen Ausgang: drei Monate bedingte Freiheitsstrafe für die unbescholtene Frau.

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