Mit Drohungen hinter Gittern gelandet

Zweimal wurde ein 46-jähriger Frühpensionist, der seit 2010 Invalide ist, bereits wegen Gewalt und Drohungen gegen Frauen verurteilt. Das erste Mal am Wiener Bezirksgericht Josefstadt im September 2013, wo das Urteil vier Monate lautete. Das zweite Mal war es im November 2015 eine Anklage am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Nötigung und einem Angriff auf seine Ex-Frau, die ihm fünf Monate Freiheitsstrafe eintrugen. Bei den ersten beiden Malen waren die Strafen bedingt beziehungsweise teilbedingt ausgefallen.
Diesmal ging es am Landesgericht Korneuburg um eine Drohung, die der 46-Jährige im Juni dieses Jahres im Stadtpark in Mannersdorf gegen seine 16-jährige Nichte ausgestoßen haben soll. „Wenn ich kein Geld von deiner Mama krieg, wirst bald keine Familie mehr haben“, soll die Drohung gelautet haben. „Früher war immer alles leiwand“, sagte der 46-Jährige, der sich zu dem Vorwurf nicht schuldig bekannte. Er sei an dem Tag im Park ohne Gruß oder Small Talk – und scheinbar alkoholisiert – direkt auf sie zugekommen, sagte die 16-Jährige, und habe sie bedroht.
Ob er denn Geld von der Mutter erhalten habe, wollte Richterin Monika Zbiral von der jungen Frau wissen, die das bejahte. Damit sei aber nach dem Tod ihres Mannes, also des Bruders des Angeklagten, Schluss gewesen, sagte die 53-jährige Mutter: „Mein Mann hat ihm immer geholfen.“ Die Glaubwürdigkeit der Aussagen war in diesem Fall sehr eindeutig zugunsten des Opfers verteilt. Also sprach Zbiral den ehemaligen Schlosser schuldig und verurteilte ihn zu fünf Monaten unbedingter Freiheitsstrafe: „Eine bedingte Verurteilung kam bei ihren Vorstrafen nicht mehr in Betracht.“