Im Rausch zu Fuß auf der A4

Erstellt am 27. Jänner 2022 | 05:51
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Der 39-Jährige war nach einem Unfall zu Fuß auf der A4 unterwegs. Als ihn die Polizei in Gewahrsam nahm, randalierte er ordentlich, sodass ein Polizist verletzt wurde.
Foto: Susanne Müller
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Ein 39-Jähriger crashte im Drogenrausch sein Fahrzeug auf der Autobahn A4 in Höhe Göttlesbrunn. Bei seiner Festnahme verletzte der Mann einen Polizisten.

Am 17. September vergangenen Jahres hat seine Drogensucht einem 39-jährigen Slowaken zum wiederholten Mal eine Anklage wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt im Zustand voller Berauschung eingebracht. Nachdem er sich am Bahnhof in Bratislava Methamphetamin besorgt und konsumiert hatte, fand er sich wenig später – nach einem Crash seines Fahrzeugs – als Fußgänger auf der Autobahn A4 in Höhe Göttlesbrunn wieder.

Auf seiner Rückreise zu seinem niederösterreichischen Wohnort muss somit wohl die volle Wirkung der Droge eingesetzt haben, was natürlich auch die Erinnerungsfähigkeit des Mannes beeinträchtigte.

Allerdings war das nicht sein einziges Problem am Landesgericht Korneuburg vor Richter Manfred Hohenecker. Nachdem ihn die Polizei in Gewahrsam nahm, randalierte er heftig im Dienstfahrzeug und verletzte einen Beamten (35), sodass dieser zwölf Tage im Krankenstand verbrachte. Dafür forderte der Polizist 1.000 Euro, die der 39-Jährige, der sich auch im übrigen Verlauf der Verhandlung absolut kooperativ verhielt, anerkannte.

Ungewöhnlich war in diesem Fall die anwaltliche Vertretung des Angeklagten, Andreas Obertscheider, die dessen Arbeitgeber bestellte. Das solle zeigen, wie viel seine Firma von ihrem Mitarbeiter halte. Obertscheider beschrieb in seinem Plädoyer die Anklage recht eindeutig: „Hände hoch und reumütig gestehen.“

Aber „Polizisten verletzen geht nicht und sich so im Straßenverkehr aufführen auch nicht“, befand Richter Hohenecker, der den dreifach einschlägig vorbestraften 39-Jährigen zu neun Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs bedingt, sowie zum Schadenersatz für den verletzten Polizisten verurteilte.