„Pickerl“ für desolates Auto

Erstellt am 13. August 2021 | 05:24
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Wegen Freispruch in anderer Causa galt der Fall jedoch vor Gericht als verjährt.

Zwei Vorwürfe wegen Missbrauch der Amtsgewalt aus den Jahren 2016 und 2018 wurden vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Monika Zbiral am Landesgericht Korneuburg verhandelt. Im älteren der beiden Anklagepunkten soll der 51-jährige Mechaniker-Meister ein Prüfgutachten, also Pickerl, für ein Auto ausgestellt haben, das kurze Zeit darauf vom Amt der Landesregierung wegen „Gefahr in Verzug“ stillgelegt wurde.

Beim zweiten Anklagepunkt von Staatsanwalt Stefan Dunkl ging es um die Ausstellung einer falschen Umweltprüf-Plakette, Amtsdeutsch: Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette. Da es sich bei dem Pritschenwagen um ein Fahrzeug Baujahr 1990, hätte er nur eine der Klasse 1, ein schwarzes ausstellen dürfen; tatsächlich prangte bei einer zufälligen Polizeikontrolle ein gelbes, also Klasse drei auf dem Nutzfahrzeug.

Diesen Umstand erklärte der Mechaniker damit, dass der Lenker des VW ihn immer wieder um die Höherstufung gebeten habe. Er habe dies abgelehnt und den Einbau eines Katalysators als Voraussetzung genannt, um den geforderten Abgaswerten Genüge zu tun. Die Ausstellung der Plakette gelang auch deshalb, weil das betreffende EDV-Programm eine Bewertung entweder nach Baujahr oder nach Abgaswert zulässt. Eine kombinierte Abfrage sei nicht möglich.

„Ich klinge wie die Verteidigerin“, so Dunkl in seinem Schlussplädoyer und fügte – um die Schöffen nicht zu verwirren – hinzu, „auch ich bin der Objektivität verpflichtet.“ Was er meinte war, dass selbst er sich schwer tat, die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Missbrauch der Amtsgewalt erfüllt zu sehen. Der Missbrauch bedingt – laut juristischer Definition – den Vorsatz zu demselben und den Vorsatz der Schädigung. Beides sah der Schöffensenat nicht erfüllt, weswegen die Forderung der Verteidigerin Andrea Strodl nach einem Freispruch für ihren Mandanten auf fruchtbaren Boden fiel. Ein anderer Aspekt der Verhandlung dürfte den 51-Jährigen ebenfalls gefreut haben. Durch den Freispruch für die ihm vorgeworfene Tat aus dem Jahr 2018 war der erste Anklagepunkt wegen des Pickerls 2016 verjährt.

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