Donaulimes ist nicht auf der Welterbe-Liste

Erstellt am 13. Juli 2019 | 04:24
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Carnuntum steht ebenfalls auf dem Antrag als wichtiges Kulturerbe – ist aber auch ohne Aufnahme bereits internationalbekannt.
Foto: Rittler
Weil Ungarn einen Teil seiner archäologischen Stätten zurückzog, muss Antrag überarbeitet und neu bewertet werden.
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Der österreichische Donaulimes schaffte es noch nicht auf die UNESCO-Welterbeliste. Auf seiner Tagung in Baku entschied das zuständige Gremium, die Reste der römischen Militärgrenze südlich der Donau wegen kurzfristiger Änderungen beim ungarischen Abschnitt vorerst nicht aufzunehmen.

Die Nominierung war ursprünglich mit guten Chancen gestartet. Nun reagierte das UNESCO-Welterbekomitee „auf eine kürzlich erfolgte Entscheidung Ungarns, einen Teil im Bereich der archäologisch erhaltenen römischen Stadt Aquincum im Norden von Budapest aus der transnationalen Nominierung herauszunehmen“, heißt es seitens der österreichischen UNESCO-Kommission.

"Arbeiten strategisch daran, vermehrt internationale Gäste anzusprechen"

Insgesamt umfasste die Einreichung 98 Komponenten entlang der Donau. Österreich ist mit 22 Teilkomponenten vertreten, darunter Teile Carnuntums und römische Ausgrabungen in Wien. Der Antrag wurde nun zur Überarbeitung an die vier beteiligten Länder zurückgewiesen und muss durch den Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) erneut evaluiert werden, bevor im nächsten Jahr ein neuer Anlauf gestartet werden kann.

„In der Römerstadt Carnuntum arbeiten wir strategisch daran, vermehrt internationale Gäste anzusprechen. Ab heuer stehen die Homepage sowie die Drucksorten in fünfzehn Sprachen zur Verfügung. Der Welterbe-Status wäre im Zuge dieser Strategie eine wertvolle Unterstützung gewesen. Allerdings darf man die unmittelbaren Besuchereffekte nicht überschätzen, wie die Erfahrungswerte von Partnerinstitutionen in Deutschland zeigen“, sieht Markus Wacher, Geschäftsführer der Römerstadt, die Angelegenheit gelassen. „Wir werden unseren Weg konsequent weiterverfolgen und sind in jedem Fall gerüstet, wenn die Einschreibung doch noch erfolgen sollte.“

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