Sommerein: Ortschef führt Testpflicht in Kindergarten ein

Während in der Volksschule regelmäßige Coronatests verpflichtend sind, damit die Schüler und Schülerinnen am Unterricht teilnehmen können, können jene im Kindergarten auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Das bedeutet, dass auch jene Kinder, deren Eltern eine Durchführung des Schleckertests verweigern, laut derzeit geltender Rechtslage den Kindergarten besuchen dürfen. „Wir haben 96 Kinder im Kindergarten. 90 Prozent machen bei den Tests mit, es waren sieben bis acht Eltern, die das nicht wollten“, schildert Bürgermeister Karl Zwierschitz (SPÖ) die Situation im örtlichen Kindergarten.
Gut zureden habe in diesem Fall nicht mehr geholfen, zudem sei der Unmut bei anderen Eltern gestiegen. Als Reaktion darauf hat Zwierschitz nun eine Testpflicht in der Betreuungseinrichtung eingeführt. „Es gibt keine klaren Anweisungen, also treffe ich jetzt klare Entscheidungen“, betont Zwierschitz. Das bedeutet, dass nun jene Kinder, die von ihren Eltern keine Einverständniserklärung für die Teilnahme an den Schleckertests bekommen, zu Hause bleiben müssen. „Bis auf ein Kind machen nun alle Kindergartenkinder bei den Schleckertests mit“, so Zwierschitz.
90 Prozent machen bei den Tests mit, es waren sieben bis acht Eltern, die das nicht wollten.“ Karl Zwierschitz Bürgermeister
Ob Zwierschitz als Bürgermeister dazu befugt ist, eine solche Verordnung in einem Landeskindergarten zu erlassen, ist nicht eindeutig. „Das NÖ-Kindergartengesetz von 2006 gibt keine gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme“, heißt es vonseiten der Abteilung Schulen und Kindergärten des Landes NÖ. „Als Gesundheitsbehörde ist auszuführen, dass die derzeit gültige Schutzmaßnahmenverordnung Derartiges nicht explizit vorsieht. Möglicherweise wird hier im Zuge des Hausrechts – Eigentümer des Kindergartengebäudes ist die Marktgemeinde Sommerein – vorgegangen“, erklärt Brucks Bezirkshauptmann Peter Suchanek.
Der Bürgermeister rechtfertigt diese Entscheidung mit seiner Funktion als Kindergartenerhalter. „Ich gehe davon aus, dass ich als Kindergartenerhalter für Funktion und Sicherheit verantwortlich bin“, unterstreicht er. Sollte ihn eine höhere Stelle dazu auffordern, die Regelung zurückzunehmen, weil er dazu nicht befugt ist, will er dies auch tun. Bis er aber „overruled“ werde, gelte die Testpflicht im örtlichen Kindergarten.