Slowakin bestreitet Schwarzmarkt-Handel

Erstellt am 09. August 2019 | 14:10
Lesezeit: 3 Min
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Tierschutzvereine werfen Hainburgerin Geldmacherei vor. Die 34-Jährige bestreitet das vehement. Vielmehr hätte sie die Tiger-Babys vor deren Mutter gerettet, die die Jungen verstoßen hatte.
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Seitdem die Polizei Niederösterreich den Fall um zwei Tiger-Babys in Hainburg (mehr dazu hier) auf Facebook veröffentlicht hat, gehen im sozialen Netzwerk die Wogen hoch. Die Jungtiere wurden in der Wohnung einer 34-jährigen Slowakin gefunden und sind nun vorerst im Tiergarten Schönbrunn untergebracht.

Die meisten Kommentare unter dem Polizei-Posting verurteilen die Slowakin harsch. Auch der Österreichische Tierschutzverein und "Vier Pfoten" attackieren die Frau in Aussendungen scharf und stellen die Vermutung in den Raum, die Tiger-Babys wären für den Schwarzmarkt gedacht. Zudem wären die Jungtiere "erst vor wenigen Tagen ihrer Mutter entrissen und illegal aus der Slowakei nach Österreich geschmuggelt" worden, heißt es etwa seitens des Österreichischen Tierschutzvereins.

Tigermutter in Auffangstation in Slowakei untergebracht

Das bestreitet die Slowakin aber vehement. Vielmehr habe sie die Tiger-Babys gerettet, nachdem sie vom Muttertier verstoßen wurden und wohl von ihr getötet worden wären. Daher sei auch deren Zustand eher schlecht gewesen, da die nötige Muttermilch fehle. Man habe die Babys aber gut versorgt und sogar einen Inkubator im Badezimmer gebastelt.

Das Tigerweibchen wurde übrigens in der Slowakei aus einem Zirkus geholt und lebt nun in einer Auffangstation mit mehr als 20 Artgenossen und mehrere Löwen in der Slowakei, wo die 34-Jährige laut Eigenangaben als Tierärztin beschäftigt ist. Die Slowakin und Mitstreiter beschweren sich wiederum über die aus ihrer Sicht "unprofessionelle" Art der Rettung durch den Tierschutzverein. 

Halten von Tigern in Österreich illegal

Trotz des möglichen Rettungsgedankens ist das Halten von Tiger-Babys in einer Wohnung dennoch illegal, wie Bezirkshauptmann Peter Suchanek gegenüber der NÖN betont. Die Frau muss nun vermutlich mit einem Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz rechnen. Seitens der Bezirksbehörde müssen nun die zollrechtlichen und Eigentumsverhältnisse geklärt werden.

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