Sprengelfremde Schulbesuche nur Ausnahme

Vereinzelnd wurden Ansuchen um einen sprengelfremden Schulbesuch an die Gemeinde Trautmannsdorf gestellt. Seit dem Schuljahr 2021/2022 wurde die Schulsprengelverordnung für die NÖ Mittelschulen aufgehoben. Das bedeutet, dass sich jeder Schüler die Mittelschule, die er besuchen möchte, aussuchen kann. Für den Besuch von Volksschulen gilt die Sprengelverordnung jedoch weiterhin. Bürgermeister Johann Laa (ÖVP) weist im Gespräch mit der NÖN darauf hin, dass ein solches Ansuchen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden kann, da dies mit Kosten für die Gemeinde verbunden ist. Der Schulerhaltungsbeitrag muss nämlich an die fremde Schule überwiesen werden. Im Grundsatzbeschluss der Gemeinde Trautmannsdorf wurde ebenso festgehalten, dass Ansuchen um sprengelfremde Schulbesuche generell abgelehnt werden, sofern nicht eine nachvollziehbare Begründung vorliegt bzw. es sich um Kinder mit besonderen Bedürfnissen handelt.