Anrainereinspruch gegen Bauprojekt in Bruckneudorf wird stattgegeben

Erstellt am 30. April 2023 | 12:00
Lesezeit: 2 Min
Schötzgasse Bruckneudorf
Rechts direkt neben dem Carport soll das das rund 12 Meter hohe Wohngebäude entstehen. Das bestehende Gebäude soll abgerissen werden.
Foto: privat
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Der Beschwerdeausschuss gab den Bedenken der Anrainer zum Teil Recht.

Die Bewohner der Schötzgasse legten vor knapp einem Monat Beschwerde gegen ein großes Bauvorhaben in ihrer unmittelbaren Nähe ein. Dabei handelt es sich um ein mehrstöckiges Wohnhaus samt Tiefgarage. Laut Bauvorhaben sollen dort insgesamt 22 Wohnungen und 2 Geschäftsräume in zwei separaten Gebäuden entstehen (die NÖN berichtete).

Besorgt zeigte man sich zum einen, dass in unmittelbarer Grundstücksgrenze zu den Anrainern acht Meter in die Tiefe gegraben wird. Befürchtet werden Schäden durch das schwere Baugerät und die eventuelle Beeinträchtigung der Statik der eigenen Wohnheime. Die geplanten 36 Stellplätze in der Tiefgarage für die Fahrzeuge der zukünftigen Bewohner warfen ebenso manche Frage und Besorgnis bezüglich der Benutzbarkeit auf: Diese Parkplätze befinden sich einer zweistöckigen Etage und sollen mit einer Fahrzeughebeanlage versehen werden. Wie private Berechnungen der engagierten Anrainer ergeben haben, ist diese Konstruktion nur für eine Kraftfahrzeughöhe von 1,50 m möglich.

Warum das Bauvorhaben in dieser Form bewilligt wurde, obwohl es laut Österreichischem Institut für Bautechnik (OIB) eine eigene Richtlinie dafür gibt, die besagt, dass die „lichte Höhe einer Parkanlage [...] mindestens 2,10 Meter betragen muss“, bleibt weiterhin offen. Fakt ist, dass der Beschwerdeausschuss vor Kurzem den Anrainern in diesem Punkt gab und laut dem zuständigen Beamten für Bauangelegenheiten der Großgemeinde Bruckneudorf-Kaisersteinbruch, Michael Dippold, „eine Neueinreichung des gesamten Bauvorhabens, sprich die Parkgarage, notwendig ist.“

„Das Bauvorhaben muss so eingereicht werden, dass es den Vorgaben entspricht“, erklärt Dippold weiter. Die Anrainer freuen sich jedenfalls über das Urteil und sind „erleichtert, ob der Aufhebung des Baubescheids.“ Seitens des Bauträgers „Immacon Projektentwicklung GmbH“ war bis Redaktionsschluss, weder schriftlich noch telefonisch, eine Stellungnahme einzuholen.

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