Attacke mit Golfschläger endet vor Gericht

Was den 32-Jährigen am 18. Juni in Wilfleinsdorf komplett ausrasten ließ, konnte auch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Korneuburg nicht geklärt werden.
Unter anderem auch deshalb, weil der Mann an diesem Tag schwer alkoholisiert war und sein Erinnerungsvermögen dadurch gelitten hat. So oblag es im Wesentlichen seinem Verteidiger, Josef Sailer, für seinen Mandanten zu sprechen und die Umstände – soweit möglich – zu erläutern.
Die Europameisterschaft war in vollem Gange und der 32-Jährige wollte sich bei einer Nachbarin das Match England gegen Schottland anschauen. Bereits davor hatte erheblich konsumiert: Bier, Wein, Schnaps. Während des Spiels, während dem er weitertrank, setzte dann offenbar die volle Wirkung der Berauschung ein.
Er redete sich in eine Wut gegenüber einem anderen Nachbarn, der in seinem Garten angeblich Cannabis anpflanze, wie er ihm unterstellte – was aber keineswegs der Wahrheit entsprach.
Tatsächlich war der „Rappel“ dann so groß, dass er sich bei sich daheim einen Golfschläger schnappte, über den Zaun zu seinem Nachbarn in den Garten kletterte und diesen komplett verwüstete. Als der Besitzer, von weiteren Nachbarn alarmiert, zu Hause eintraf, wurde er mit dem Golfschläger – der am Ende der Devastierung ebenfalls entzwei ging – auch attackiert.
„So geht’s halt nicht.“
Er habe sich ducken müssen, um nicht getroffen zu werden: „Er hat voll durchgezogen.“ Getroffen hatte er den Mann allerdings nicht. Auch eine ebenfalls von Staatsanwalt Peter Zimmermann angeklagte Drohung mit dem Umbringen, konnte das Opfer nicht bestätigen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Lydia Rada verurteilte den bis dahin unbescholtenen 32-Jährigen schließlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung zu zehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe: „So geht’s halt nicht.“
Den Schaden, den sein Ausraster verursachte, hatte er schon im Vorfeld der Verhandlung in finanzieller Form wiedergutgemacht.