Ab Wochenende heißt es "online only"

Erstellt am 11. Jänner 2022 | 11:07
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Hochkar und Ötscher wollen Besucherströme besser lenken und setzen ab kommenden Wochenende an Samstagen und Sonntagen sowie in den Semesterferien ausschließlich auf Online-Ticketverkauf.

Nach dem kurzfristigen Chaos am vergangenen Freitag am Hochkar, bei dem etliche Skigäste mit Online-Ticket aufgrund der Straßensperre wieder umkehren mussten (die NÖN berichtete), zieht man bei den Ötscherliften und Hochkar Bergbahnen jetzt die Lehren. Das gemischte Kartenverkaufssystem  - Online- und normale Tickets - soll an zu erwartenden starken Skitagen ausgedient haben.

 „Ab kommendem Wochenende wird es am Samstag und Sonntag sowie an allen Tagen der Semesterferien Liftkarten nur mehr über das Online-Ticketing-System geben. Ausgenommen davon sind natürlich Saisonkartenbesitzer, für die wir entsprechende Kontingente zurückhalten. Die restlichen Online-Tickets werden wir auf Tages- und Stundenkarten verteilen. So sollte es in den Skigebieten zu keiner Überlastung mehr kommen und wir können auch die Einhaltung und Kontrollen der Corona-Maßnahmen besser gewährleisten“, erklärt Markus Redl, Geschäftsführer der ecoplus Alpin. 

Diese Maßnahme werde allerdings nicht nur für das Hochkar, sondern auch für den Ötscher gelten. "Alles andere macht keinen Sinn, sonst haben wir dort ein Chaos vorprogrammiert", sagt Redl.

Grundsätzlich hat man mit "online only" gute Erfahrungen. Dieses System hat bereits in der Wintersaison 20/21 bestens funktioniert. Im Unterschied zum Vorjahr wird aber nicht mehr an der Mautstelle bzw. in Langau vorab kontrolliert, da heuer ja auch andere (Übernachtungs)Gäste ins Skigebiet fahren können. "Einher mit dem Online-Ticketkauf sollte auch gleich die 2G-Registrierung online erfolgen", sagt Redl. Die Kassen selbst werde man dennoch besetzen müssen, da ja auch Skigäste ohne Keycard online vorreservieren können.

Mit Dienstag, 11.01., treten auch in Skigebieten neue Coronaregeln in Kraft: Überall dort, wo der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann (wie z.B. in Anstellbereichen oder bei der Benützung der Seilbahn), herrscht nun eine FFP2-Maskenpflicht.

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