Gemeinde Steinakirchen muss sparen und hebt Gebühren an

Keine wirklich guten Neuigkeiten gibt es für die Steinakirchnerinnen und Steinakirchner nach der jüngsten Gemeinderatssitzung vergangenen Donnerstag. Zum einen ist die Gemeinde nur knapp an der Zahlungsunfähigkeit vorbeigeschrammt. Eine außerordentliche Bedarfszuweisung des Landes über 182.000 Euro zur Liquiditätsstärkung rettet den zweiten Nachtragsvoranschlag für 2022.
Im Gegenzug dafür muss die Gemeinde ein Konsolidierungspaket beschließen, wo eisern gespart werden soll. Das soll sich in Steinakirchen vor allem bei den Ausgaben in den nächsten Jahren auswirken. Da will man nächstes Jahr 363.900 Euro gegenüber dem heurigen Jahr einsparen. 2024 sollen es nochmals um 50.000 Euro mehr, sprich 418.800 Euro, an Einsparungspotenzial geben.
Vor allem aktuell vorhandene Einmalausgaben (Ausfinanzierung Sanierung altes Rathaus, Sanierung Festsaal, Zuschuss Arztordination) soll es nicht mehr geben. Dazu laufen einige Darlehen und Leasingraten in den nächsten Jahren aus. „Wir haben jetzt hier mit dem Konsolidierungspaket eine Art mittelfristigen Finanzplan. Den gilt es einzuhalten und regelmäßig zu kontrollieren, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, betont Finanzreferent Geschäftsführender Gemeinderat Andreas Grabenschweiger (ÖVP).

„Das ist nicht im Ansatz ein Konsolidierungsprogramm. Wir haben nur das Minimum gemacht, damit wir vom Land Geld bekommen. Aber wir vernachlässigen in vielen Bereichen unsere Aufgaben“, kritisiert LUST-Fraktionsobmann Geschäftsführender Gemeinderat Wolfgang Zuser. Er und die weiteren vier anwesenden LUST-Mandatare stimmten sowohl gegen den zweiten Nachtragsvoranschlag als auch gegen das vorliegende Konsolidierungskonzept.
Aber nicht nur ausgabenseitig finden sich Themen im Konsolidierungskonzept, auch die Einnahmen sollen sich erhöhen – vor allem bei den Wasser- und Kanalgebühren erhofft sich die Gemeinde 2023 Mehreinnahmen von über 40.000 Euro. Dazu werden die Gebühren ab 1. Jänner 2023 kräftig angehoben. Kräftig auch deshalb, weil die letzte Gebührenanpassung schon über acht Jahre (1. Jänner 2014) zurückliegt. Auch ein „Fehler, den wir künftig vermeiden sollten“, wie Grabenschweiger eingesteht.
Für den normalen Einfamilienhaushalt ergibt die Gebührenerhöhung beim Wasser jährliche Mehrkosten von rund 65 Euro bei Gesamtkosten von künftig 320 Euro. Die Wasserbereitsstellungsgebühr (Zählergebühr, üblich 3 m³) wird von 20 auf 35 Euro pro m³ und die Wasserbezugsgebühr von 1,20 auf 1,30 pro m³ Wasserverbrauch erhöht. Dazu kommt die Erhöhung der einmaligen Wasseranschlussabgabe von 6,20 Euro auf 6,70 Euro pro m².
Empfindlich teurer werden die Anschlussgebühren für Schmutzwasserkanal (von 10,20 Euro auf 12,20 Euro) und Regenwasserkanal (von 6 auf 8 Euro). Das kostet einem normalen Häuslbauer rund 800 Euro mehr als bisher. Die Benutzungsgebühr steigt von 1,90 auf 2,10 Euro, was bei einem normalen Einfamilienhaushalt rund 89 Euro ausmacht. Die Gebührenerhöhungen wurden mit vier (Wasser) beziehungsweise zwei (Kanal) LUST-Gegenstimmen beschlossen.