Scheibbser Krankenhausküche ist „Meisterklasse“

Dass gesunde und ausgewogene Ernährung wesentlich zum Genesungsprozess beitragen kann, ist bekannt. Dass in der in der Krankenhausküche im Landesklinikum zu 100 Prozent dabei auf Regionalität und Qualität geachtet wird, beweist das aktuell erlangte GMP-Zertifikat. Mit null Beanstandungspunkten erhielt die Großküche des Landesklinikums das Meisterklasse-Zertifikat.
Für das Erlangen des GMP-Zertifikates wird ein umfangreicher Anforderungskatalog mit verschiedenen Kategorien rund um Arbeitsprozesse, Einkaufs-, Lager- und Küchenlogistik überprüft. Von der Nachverfolgbarkeit des Fleisches über die Wasserqualität, die korrekte Warenannahme und Lagerhaltung bis hin zu den Arbeitsanweisungen der KüchenmitarbeiterInnen sowie Hygieneanforderungen wird alles bis ins letzte Detail geprüft.
„Die Qualitätssicherung in der Küche spielt eine zentrale Rolle. Im Jahr 2014 haben wir erstmals an den Zertifizierungen teilgenommen und konnten uns seither ständig weiter verbessern. Ich bin sehr stolz auf mein Team, das neben seiner Haupttätigkeit sehr aufmerksam auf das „Rundum“ des Arbeitsplatzes achtet und Mängel oder Auffälligkeiten umgehend meldet“, berichtet Küchenchef Gerhard Zehetner.
Auch LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf gratulierte: „Ich freue mich, dass den Anstrengungen im Landesklinikum Scheibbs mit den vielen Auszeichnungen Rechnung getragen wird. Vor allem gratuliere ich dem Küchenteam.“
In der Klinikum-Küche gibt es noch weitere Auszeichnungen und Zertifizierungen wie das Gütesiegel der Austria Bio-Garantie und die Auszeichnung als Vitalküche der Initiative „Tut gut!“. Unter dem Begriff GMP „Good Manufacturing Practice“ (Gute Herstellungspraxis) sind Richtlinien zur Qualitätssicherung bei den Produktionsabläufen und für die damit in Verbindung stehende Produktions-Umgebung von Lebensmitteln definiert. Die GMP-Zertifizierung gewährleistet durch eine akkreditierte, unabhängige Prüfung die qualitativen Herstellungspraktiken und die Einhaltung eines Lebensmittelsicherheitsprogrammes unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.