Bedingte Haft wegen Schreckschüssen vor Spielplatz

Auf dem Weg zu einer Geburtstagsfeier in Leonding (Oberösterreich) im Mai wurden ein 17-Jähriger und seine Freunde von einem Mopedfahrer überholt. Der Autofahrer verriss dabei das Lenkrad in dessen Richtung, daraufhin zeigte der Mopedfahrer ihm den Mittelfinger. Das wollten die Burschen im Auto nicht auf sich sitzen lassen. Sie fuhren ihm nach, bis er auf einem Parkplatz vor einem Spielplatz hielt und stiegen zu viert aus.
Der 17-jährige aus Wieselburg forderte den Mopedfahrer auf, sich beim Autolenker zu entschuldigen. Weil der Gleichaltrige keinen Ärger mit der Gruppe wollte, tat er das. Daraufhin stiegen die vier wieder ins Auto. Doch beim Wegfahren feuerte der 17-Jährige aus einem der hinteren Fenster drei Schüsse in die Luft ab.
Das Auto, das der Mutter des Fahrers gehörte, konnte schnell ausgeforscht werden. Auf dem Parkplatz fand die Polizei drei leere Patronenhülsen. Vor dem Jugendrichter sagt der 17-Jährige, er habe damals nichts Bedrohliches zu dem Haager gesagt. Er gesteht allerdings zu, dass allein die Situation auf den anderen bedrohlich gewirkt haben muss.
Aufrechtes Waffenverbot: "Pistole gefunden"
Die Pistole, mit der er aus dem Auto geschossen hat, habe er am selben Tag bei einem Ausflug am Wiener Praterstern gefunden und eingesteckt. Und das trotz aufrechtem Waffenverbot wegen eines früheren Vorfalls mit einem Hammer. Er habe sie „einfach so“ abgefeuert. Ja, um den anderen einzuschüchtern, sagt er auf Nachfragen des Richters. Der befragt noch einige Freunde des Haagers, die das Geschehen aus einiger Entfernung mitbekamen.
Der Richter spricht den 17-Jährigen schließlich schuldig wegen Nötigung und gefährlicher Drohung und wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Er ist einmal vorbestraft wegen Sachbeschädigung. Weil „die Geldstrafe beim letzten Mal anscheinend nicht viel gebracht hat“ bekommt er dieses Mal eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten mit dreijähriger Probezeit und Bewährungshilfe. Die Strafdrohung sind bis zu drei Jahre Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.