Maßnahmen bringen viel Neues für die Gemeinden

Erstellt am 15. April 2020 | 07:31
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Die VPNÖ-Abgeordneten bereiteten sich in einer Videokonferenz auf die Landtagssitzung am Donnerstag vor, von links oben nach rechts unten: VP-Abgeordneter Anton Erber in der Videokonferenz mit Klubobmann Klaus Schneeberger, Landtagspräsident Karl Wilfing und dem Zweiten Landtagspräsidenten Gerhard Karner.
Foto: VP Bezirk Scheibbs
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Videokonferenzen der Gemeindevorstände und Gemeinderäte, Umlaufbeschlüsse, Fristenlockerung und flexiblere Gestaltung von Kassenkrediten der Gemeinden, sodass diese liquid sind - all das sind Maßnahmen, die am Donnerstag in der Landtagssitzung mit der Änderung von 23 Landesgesetzen beschlossen werden sollen. "Wichtige Beschlüsse, um die rechtliche Anpassung an die geänderten Umstände auch für die Gemeinden sicherzustellen", betont VP-Landtagsabgeordneter Anton Erber.

„Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie wurden bereits seitens der Bundes- und der Landesregierung mehrere Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, die auch Auswirkungen auf bestehende landesgesetzliche Bestimmungen haben. Um auch eine rechtliche Anpassung an die geänderten Umstände sicherzustellen, haben wir ein Sammelgesetz ausgearbeitet, das die Änderung von 23 Landesgesetzen umfasst und insbesondere sicherstellt, dass auch in unseren Gemeinden jederzeit die volle Handlungsfähigkeit gegeben ist“, betont der Purgstaller VP-Landtagsabgeordneter Anton Erber zum „NÖ Covid-19-Gesetz“, das im Rahmen einer Videokonferenz des Landtagsklubs der Volkspartei Niederösterreich erarbeitet wurde und am Donnerstag im Landtag beschlossen werden soll.

„Gerade für die Gemeinden bringt die aktuelle Ausnahmesituation zahlreiche Neuerungen mit sich. Deshalb soll ermöglicht werden, dass Gemeinderats-, Gemeindevorstands- und Ausschusssitzungen auch per Videokonferenz stattfinden beziehungsweise Beschlüsse dieser Organe auch im Umlaufweg gefasst werden können. Zudem wird die Frist zur Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Gemeinderat aufgrund der außergewöhnlichen Umstände flexibler gestaltet und den Gemeinden zur Deckung ihrer Pflichtausgaben ermöglicht, zusätzliche Kassenkredite aufzunehmen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Gemeinden wegen der derzeitigen Einnahmenausfälle zu jeder Zeit ihre Liquidität erhalten können“, erklärt Erber die Details.   

„Gerade für die Gemeinden bringt die aktuelle Ausnahmesituation zahlreiche Neuerungen mit sich"

Daneben sind im Sammelgesetz auch Verordnungsermächtigungen für die Landesregierung im Zusammenhang mit den Kindergärten und Pflichtschulen vorgesehen. Dadurch können etwa im Einvernehmen mit den Gemeinden nähere Bestimmungen hinsichtlich der Betreuungszeiten in Kindergärten und Horten sowie schulzeitrechtliche Regelungen verordnet werden. Eine Vielzahl an weiteren Änderungen betrifft auch Fristerstreckungen – etwa für die Absolvierung bestimmter verpflichtend vorgesehener Ausbildungslehrgänge von Feuerwehrfunktionären.