Seper: „Vorsicht ist einfach das Gebot der Stunde“

Erstellt am 15. September 2020 | 17:39
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Lokalaugenschein von Bezirkshauptmann Johann Seper (links) auf der Burgarena Reinsberg, wo unter der Obhut von Vizebürgermeister Christian Vogelauer (rechts) das Covid-19-Präventionskonzept bei Veranstaltungen vorbildlich umgesetzt wird.
Foto: Christian Eplinger
Wie viele Besucher sind zugelassen? Herrscht Maskenpflicht? Worauf ist zu achten? Auf die Behörden prasseln viele Fragen ein. Ein Lokalaugenschein auf der Burgarena Reinsberg.
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Lokalaugenschein von Bezirkshauptmann Johann Seper auf der Burgarena Reinsberg. Dort fanden an den vergangenen Wochenenden mit der „Nacht der Musicals“ (über 200 Besucher) und dem Konstantin Wecker-Konzert (über 400 Besucher) die ersten beiden größeren Kulturveranstaltungen statt – mit vorbildlichem Covid-19-Präventionskonzept.

Reinsbergs Vizebürgermeister Christian Vogelauer, der als Covid-19-Beauftragter des Burgarenavereins für die Einhaltung des Präventionskonzeptes bei den Veranstaltungen verantwortlich war, erläutert das Konzept. Zusammengehörende Besuchergruppen oder einzelne Gäste wurden schon beim Eingangsbereich von Platzzuweisern des Burgarenavereins abgeholt. Die dazu eigens geschulten Mitarbeiter erklärten den Besuchern am Weg zum Platz die Regeln und baten die Gäste auch, beim Verlassen des Sitzplatzes im Kassen-, Toilette- und Gastronomiebereich Masken aufzusetzen. Die Sesseln waren im unteren Bereich so aufgestellt, das zwischen den Besuchergruppen genug Abstand gegeben war. Auf der Tribüne blieben jede zweite Sitzreihe und einzelne Plätze zwischen den Besuchergruppen frei. Im Gastrobereich gab es Einbahnregelungen.

„Alles – auch das Tragen der Masken – hat bis auf einige wenige Ausnahmen problemlos funktioniert. Wir haben so versucht, unseren Besuchern ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln, und durchaus mehr gemacht, als vielleicht vorgeschrieben ist. Aber genau das haben die Besucher positiv honoriert. Wir wollen, dass die Leute mit einem guten Gefühl zu unseren nächsten Veranstaltungen wiederkommen“, sagt Christian Vogelauer.

„Ein positives Beispiel, wie Veranstaltungen derzeit funktionieren können. Denn eines muss uns allen klar sein: Vorsicht ist einfach das Gebot der Stunde“, betont Bezirkshauptmann Johann Seper. Die Bezirkshauptmannschaft hat derzeit mit sehr vielen Anfragen rund um das Veranstaltungswesen zu tun. „Es ist natürlich eine gewisse Unsicherheit vorhanden – sowohl bei den Veranstaltern als auch bei den Besuchern. Mit möglichst guter Vorbereitungsarbeit lässt sich aber das Risiko minimieren“, weiß Seper.

Das Problem sind zugewiesene Sitzplätze

Als Gesundheitsbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft aktuell eigentlich erst für Veranstaltungen ab 500 bis 1.500 zugewiesenen Sitzplätzen im Innenbereich beziehungsweise ab 750 bis 3.000 zugewiesenen Sitzplätzen im Freien zuständig. Darunter agiert die Gemeinde alleine als Veranstaltungsbehörde. Der springende Punkt sind aber die „zugewiesenen“ Sitzplätze. „Wenn es keine eindeutig zugewiesenen Plätze für die Besucher gibt, dann sind laut neuer Verordnung innen maximal 50 und außen maximal 100 Besucher zugelassen. In geschlossenen Räumen besteht zusätzlich dauerhaft Maskenpflicht. Auch Sportveranstaltungen stellt das oft vor große Probleme“, ist sich Seper bewusst.

Als Behörde wolle man Positiv-Beispiele wie jenes in Reinsberg hervorheben. „Wir tun uns da sicher leichter, da wir bei allen Veranstaltungen über ein Buchungssystem mit Saalplan und damit zugewiesenen Plätzen verfügen. Darüber läuft auch gleichzeitig die Registrierungsschiene“, sagt Christian Vogelauer.

Sowohl Seper als auch Vogelauer appellieren aber an die Eigenverantwortung der Besucher und Veranstalter. „Es muss in unser aller Interesse liegen, die Zahlen gering und die Ampel auf Grün zu halten. Dazu muss aber jeder seinen Beitrag leisten. Abstand- und Hygieneregeln sind dabei die Grundvoraussetzungen, dass es funktionieren kann“, sagt Johann Seper und bittet besonders, derzeit etwa auf Händeschütteln zu verzichten. „Jeder direkte unmittelbare Kontakt wie etwa durch Händeschütteln bedeutet im Covid-19-Fall eine zehntägige Absonderung“, erklärt Seper.

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