Schwarzfahrer in Scheibbs?!

Für Kopfschütteln, Unverständnis und Ärger sorgte vor Kurzem das Verhalten von drei Schaffnern in der Erlauftalbahn. Eine Wienerin hatte am Scheibbser Bahnhof verzweifelt einen Ticketautomaten gesucht. Eine Studentin aus Scheibbs nahm sich ihr an und erklärte, dass es keinen Automaten mehr gäbe und man die Tickets online oder im Zug kaufen müsse. Daraufhin stiegen beide in denselben Waggon der Erlauftalbahn ein.
Mit ihnen taten dies auch drei Schaffner, die daraufhin sofort mit der Fahrkartenkontrolle begannen. Die Wienerin sprach die Schaffner an, dass sie noch kein Ticket kaufen konnte, woraufhin diese ihr vorwarfen, schwarz zu fahren. Auch die Studentin, die gerade dabei war ihr Ticket digital zu lösen, wurde mit demselben Vorwurf konfrontiert.
Die beiden Frauen erklärten nochmals die Situation. Der Vorwurf des Schwarzfahrens blieb aber aufrecht. Sie dürften nur weiterfahren, wenn sie die Strafe zahlen. Die Wienerin wurde dann auch noch daran gehindert, in Pöchlarn in den nächsten Zug einzusteigen, und musste eine Stunde auf den Anschlusszug warten.
Kein Einzelfall – ÖBB bedauert, sei aber im Recht
„Dieses arrogante und schroffe Verhalten der Schaffner ist leider kein Einzelfall in solchen Situationen, die immer wieder vorkommen, weil vor allem ältere Leute überfordert sind, sich ein Ticket laut Vorschrift zeitgerecht zu organisieren“, schildert eine zweite Scheibbser Studentin, die regelmäßig mit der Erlauftalbahn unterwegs ist und den Vorfall beobachtet hatte, gegenüber der NÖN.
Seitens der ÖBB entschuldigt man sich für das beschriebene Verhalten. „Unsere Kolleginnen und Kollegen werden stetig daraufhin geschult, wie sie sich auch in schwierigen Situationen verhalten müssen, um etwaige Eskalationen zu vermeiden“, erklärt ÖBB-Pressesprecherin Julia Krutzler auf NÖN-Anfrage.
Dennoch wären die Schaffner grundsätzlich im Recht gewesen. „Da es in Scheibbs keinen Ticketautomaten gibt, können Reisende dieses – wenn der Kauf online bzw. via Handy-Ticket nicht möglich ist – im Automaten im Zug erwerben. Die Fahrgäste werden diesbezüglich beim Einstieg an den Wagentüren durch entsprechende Aufkleber hingewiesen. In beiden Fällen hatten die Reisenden kein entsprechendes Ticket bei der Ticketkontrolle vorzuweisen. Kommt es zu so einer Situation, sind die Zugbegleiterinnen und -begleiter berechtigt, eine Fahrgeldnachforderung einzuheben. Natürlich soll dies stets höflich und auf Augenhöhe passieren“, erklärt Julia Krutzler und bedauert den Vorfall.