Wieselburg: Urteil nach Autounfall

„Zwei Bier habe er getrunken, mehr nicht“, sagt der angeklagte 20-jährige Scheibbser vor Gericht. Das glaubt ihm der Jugendrichter bei 1,18 Promille zum Tatzeitpunkt aber nicht. Der Scheibbser war an einem Samstag im Juli mit seiner Freundin in eine Disco nach Ybbs unterwegs. Gegen halb drei Uhr nachts stiegen die beiden ins Auto, um wieder nach Hause zu fahren. Die Freundin schlief am Beifahrersitz ein, wach wurde sie erst, als der Unfall nicht mehr zu verhindern war.
Bei Mühling, am Ende der Wieselburger Umfahrung, war ihr Freund mit 120 km/h zu schnell unterwegs. Ein entgegenkommendes Auto blendete ihn und er wollte dafür sorgen, dass seine Freundin, die schlafend nach vorne gekippt war, wieder auf ihrem Sitz saß, sagt er vor Gericht. Er unterschätzte die Unmittelbarkeit des Kreisverkehrs Süd und krachte zuerst in ein Verkehrsschild und dann in die Metallskulptur auf dem Kreisverkehr, wo sein Auto schließlich mit einem Totalschaden zu stehen kam.
„Mehr vom Leben“ stand beleuchtet auf der Installation. Glück im Unglück, was ihr eigenes Leben anging, hatten beide. Durch den SOS-Knopf des BMW wurde automatisch eine Verbindung zur Polizei hergestellt und auch Rettung und Feuerwehr alarmiert. Seine Freundin brach sich bei dem Unfall das Schlüsselbein und prellte sich das Brustbein. Er selbst trug eine gebrochene Hand davon.
Der Lenker hat keine Vorstrafen. Das Urteil: Sechs Monate bedingte Haft wegen fährlässiger schwerer Körperverletzung. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zivilrechtlich wird noch einiges auf den jungen Mann zukommen. Der stark beschädigte Kreisverkehr dürfte teuer für ihn werden.