Strafmandat am Ötscher sorgt für Ärger

Ein bekanntes Problem eskalierte am schönen zweiten Juni-Wochenende. In Raneck parkten mehrere Wanderer ihre Autos und sahen sich bei ihrer Rückkehr mit einem Strafzettel konfrontiert, da die nötige Restfahrbahnbreite nicht mehr gegeben war.
So auch Josef Schravogl aus St. Leonhard/Forst, der mit Freunden seine seit 20 Jahren jährliche Ötscherwanderung über den Rauhen Kamm genießen wollte.
„Wir waren eine achtköpfige Wandergruppe. Das macht zusammen ein nicht unbeträchtliches Sümmchen aus, das hier der Wirtschaft der Region zukommt.“Josef Schravogl
Wie jedes Jahr parkte die Gruppe ein Fahrzeug auf dem Liftparkplatz und ein Auto in Raneck am Straßenrand, „ganz knapp am Zaun“, wie Schravogl der NÖN in einem E-Mail schildert. „Als wir nach der Wanderung zu unserem Fahrzeug zurückkamen, stellten wir fest, dass ein übereifriger Sheriff alle dort parkenden Autos mit einem Strafzettel beglückt hatte“, schreibt Schravogl und empfindet das in keinster Weise als Tourismus-fördernd.
„Wir waren eine achtköpfige Wandergruppe, haben alleine beim Lift 130 Euro bezahlt. Dazu kommt eine Einkehr im Ötscherschutzhaus und noch eine Runde in der Schirmbar im Tal. Das macht zusammen ein nicht unbeträchtliches Sümmchen aus, das hier der Wirtschaft der Region zukommt“, merkt Schravogl an. „Dann sollte man doch die Restfahrbahnbreite mal nicht mit dem Zentimetermaß messen“, schreibt der St. Leonharder weiter, dem die Lust auf den Ötscher gründlich vergangen ist.
„Ohne den tatsächlichen Sachverhalt zu kennen, äußert sich der Herr in abfälliger Weise gegenüber den Exekutivbeamten.“Bezirkspolizeikommandant Thomas Heinreichsberger
Bei der Polizei stoßen die Angaben von Schravogls gebrauchten Ausdrücken auf „Verwunderung und Unverständnis. Ohne den tatsächlichen Sachverhalt zu kennen, äußert er sich in abfälliger Weise gegenüber den Exekutivbeamten“, kritisiert Bezirkspolizeikommandant Thomas Heinreichsberger. Denn es hätte bereits am Tag zuvor mehrere Privatanzeigen gegeben. Aufgrund der in Raneck parkenden Autos sei es zu Verkehrsbehinderungen gekommen.
„Da die Restfahrbahnbreite von 5,2 Metern – wie für zwei Fahrstreifen vom Gesetz her vorgesehen – nicht mehr gegeben war und es zu Anzeigen gekommen war, mussten die Kollegen strafen. So auch am nächsten Tag, wo sich das Schauspiel wiederholte“, erklärte Heinreichsberger. „Die Angabe, dass die Übertretungen seit 20 Jahren stattfinden, machen Verwaltungsübertretungen ebenso wenig straffrei wie die Rechtfertigung der Wirtschaftsbelebung“, ergänzt Heinreichsberger.
Auch Bürgermeisterin Renate Rakwetz stellt sich hinter die Polizeibeamten. „Die Strafen haben einen gesetzlichen Hintergrund. Es gab dort schon mehrmals Probleme durch parkende Autos – auch Einsatzfahrzeuge wurden behindert. Daher darf man das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir sind aber bemüht, eine Lösung zu finden und zusätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen. Die Gespräche mit der Forstverwaltung laufen. Bis dahin muss ich aber alle bitten, sich an die Verkehrsordnung zu halten“, sagt Rakwetz.