Hunderte falsche KFZ-Prüfgutachten ausgestellt

Erstellt am 11. November 2020 | 13:41
Lesezeit: 3 Min
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr
Landesgericht St. Pölten Symbolbild
Landesgericht St. Pölten
Foto: NÖN
Ein 81-Jähriger soll in Purgstall Prüfgutachten für Fahrzeuge ausgestellt haben, die schwere Mängel hatten und Prüfungen nicht richtig durchgeführt haben. Vor dem St. Pöltner Richter rechtfertigt er sich damit, dass ihm nie ein Auto in die Luft geflogen sei.
Werbung
Anzeige

Nach einem anonymen Hinweis führen Sachverständige des Landes Niederösterreich eine Kontrolle in einer KFZ-Werkstatt in Purgstall durch und stellen fest: Der 81-Jährige, der die Werkstatt seit den Siebzigern betreibt, soll über die letzten Jahre nicht weniger als 278 fehlerhafte Prüfgutachten ausgestellt haben, obwohl in den betreffenden Fällen teils schwere Mängel vorlagen oder die Prüfung nicht ordnungsgemäß passierte.

Daraufhin wird ihm die Berechtigung für die Werkstatt entzogen – und das nicht zum ersten Mal. Dieses Mal jedoch steht er wegen Amtsmissbrauch vor Gericht. In den Gutachten soll er unter anderem falsche Werte bei der Drehzahlmessung oder auch unabhängig vom Fahrzeug immer dieselben Bremswerte angegeben haben.  

„Warum haben Sie denn das gemacht?“, fragt der Richter. „Ich habe mit den Fahrzeugen bei mir am Asphalt gebremst und die Bremsen haben funktioniert“, antwortet der Angeklagte. Die Augenbrauen des Richters wandern im Laufe der Verhandlung immer höher. „Wollen Sie mich veräppeln?“, fragt er. „Ich kenne mich ja mit KFZ-Mechanik nicht aus, aber ich bin mir sicher, dass es da andere Normen zur Überprüfung gibt?“

Aber der ältere Mann beharrt auf seiner Expertise und meint, er habe alles gewissenhaft überprüft, was mit Sicherheit zu tun hat. „Das weiß ich als Mechaniker einfach, wenn das Auto das Gas annimmt. Das hat einen anderen Klang als bei einem Auto, mit dem etwas nicht stimmt. Außerdem sehe ich ja, ob das Auto raucht oder nicht.“

Zufriedene Kunden, falsche Messwerte

Der Verteidiger versucht noch etwas zu retten und gibt an, dass sein Mandant überfordert war, teilweise hätten Messgeräte nicht funktioniert und dadurch habe er Werte eingetragen, die technisch gar nicht möglich sind. Außerdem sei der Angeklagte seinen Kunden vielleicht etwas zu sehr entgegengekommen und das sei falsch gewesen.

„Die Kunden waren immer zufrieden“, sagt der Angeklagte. „Ich bin stolz darauf, dass es mir in 50 Jahren noch nie einen Motor zerrissen hat.“ Ob er denn mit dieser Tätigkeit in Zukunft weitermachen wolle, fragt der Richter. Der Angeklagte bejaht. Die Augenbrauen des Richters sind wieder oben. Der Angeklagte würde sich schuldig bekennen, wirft der Verteidiger ein. Das tut dieser dann indirekt irgendwie auch.

Der Richter und die beiden Geschworenen sprechen den Mann schuldig im Sinne der Anklage. Er bekommt eine Geldstrafe von 2.400 Euro und eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr mit dreijähriger Probezeit. Ob er noch etwas sagen wolle, vielleicht dass es ihm leidtut, fragt der Richter, als er dem Angeklagten das letzte Wort erteilt. „Es tut mir leid. In 50 Jahren habe ich alles richtig gemacht, mir ist noch kein einziges Auto in die Luft geflogen“, wiederholt der 81-Jährige. Der Verteidiger bittet den Mann, ihm hinaus zu folgen. Die Verhandlung ist beendet.

Werbung