Familienvater drohte Kindern: „Hau dir Schädel ein!“

„Ihre Erziehungsmethode ist die Nötigung“, sagt ein Strafrichter zu einem Familienvater aus der Region Scheibbs. Wegen fortgesetzter Gewaltausübung sitzt der Mann vor Gericht.
„Wenn man bei Ihnen zuhause in den Alltag einsteigt, stellt es einem die Haare auf“, fährt der Richter im Prozess am Landesgericht St. Pölten ob massiver verbaler Drohungen gegenüber Kindern im Volksschulalter fort. Und er sagt: „Bei uns daheim dürften Sie nicht sein, da müsste ich meine Kinder in Sicherheit bringen.“
„Wenn man bei Ihnen zuhause in den Alltag einsteigt, stellt es einem die Haare auf.“Richter im Prozess zu dem angeklagten Vater
Ob der Angeklagte seinen Kindern gedroht hat? Bis zu Prozessbeginn soll er sich uneinsichtig gezeigt haben. Im Prozess schwächt er ab. Der Richter spielt ihm Audiodateien vor. „I hau euch die Zähne in den Kragen!“, „Rutsch ume, bevor i dir ane betonier!“, „I kann dir auf die Gurgel springen“, „I hau dir den Schädel ein“ und „Mach das, sonst stech ich dir den Schraubenzieher in das Kreuz“, hört man da den Vater zu seinen Kindern sagen.
Der Richter wettert. „Es geht hier um Kinder, das ist kein Spaziergang. Und wir brauchen nicht darüber diskutieren, ob diese Äußerungen bedrohlich sind. Es ist erstaunlich, was die Kinder alles weggesteckt haben“, sagt er. Und weiters, „Wie solche Verfahren ausgehen, hängt davon ab, ob der Angeklagte einsichtig ist.“
„Ich bin explodiert“, erklärt der Vater. „Wegen Kleinigkeiten, weil ein Kind nicht dort sitzt, wo es soll, oder ein Plastikbecher umfällt“, weiß der Richter.
Auch Körperverletzung wird dem Familienvater vorgeworfen. Einen Mistkübel soll er seiner Frau gegen ein Bein geworfen, ihr Kaffee ins Gesicht geschüttet und sie getreten haben.
Um Milde bittet der Verteidiger des Angeklagten. „Ja, er hat auf derbe Weise mit den Kindern gesprochen, aber er hat seit Jahren nicht durchgeschlafen und seine Frau hat alles ihm überlassen“, meint der Rechtsanwalt im Prozess.
Wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Körperverletzung wird der Angeklagte schuldig gesprochen und zu 15 Monaten bedingt verhängter Freiheitsstrafe sowie 3.750 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Bezahlt er nicht, muss er 75 Tage hinter Gittern absitzen. Weiter muss er sich Psychotherapie und Antigewalttraining unterziehen. Ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt.
Unzufriedenheit in der Familie ausgelassen
„Dem Angeklagten fehlt es an Empathie und er hat seine Lebensunzufriedenheit an der Familie ausgelassen. Es könnte sein, dass er sich in einer depressiven Phase, die sich durch Aggression äußern kann, befunden hat“, begründet der Richter das Urteil. Als mildernd wertet er das teilweise Geständnis sowie eine verminderte Schuldfähigkeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.