„Du blonde Bitch!“: Wieselburgerin schlug zu

Über den wirklichen Grund, warum sie einer Bekannten ohne ersichtlichen Anlass ins Gesicht geschlagen hatte, kann eine junge Wieselburgerin vor dem Bezirksgericht selbst nur rätseln.
„Sie hat mir nichts getan. Sie hat mich auch nicht provoziert. Ich war an dem Tag schon etwas betrunken und frustriert“, schildert die Angeklagte Richter Oliver Baumschlager und bekennt sich schuldig: „Es tut mir sehr leid.“
„Färb dir deine Haare um!“
Auch das Opfer weiß bis heute nicht, wieso ausgerechnet ihre Haarfarbe der Stein des Anstoßes für ihre Bekannte war, die sie zufällig bei einem Purgstaller Lokal getroffen hatte. „Meine Freundin und ich standen mit unseren Männern auf der Straße vor dem Lokal, wir begrüßten uns, redeten ganz normal, es gab keinen Streit.“
Ohne Anlass habe die Angeklagte auf einmal gerufen: „Du blonde Bitch! Färb dir deine Haare um!“ Dann sei alles ganz schnell gegangen: „Sie war auf einmal total aggressiv. Ich habe mich hinter meinen Mann gestellt, aber sie hatte schon mit der Faust ausgeholt und mich ins Gesicht geschlagen, auf die Oberlippe, die sofort stark geblutet hat.“ Eine Forderung nach Schmerzensgeld will die Purgstallerin aber nicht einbringen.
So reumütig die Angeklagte sich auch zu ihrer Tat bekennt, verfügt sie jedoch auch über mehrere einschlägige Vorstrafen, deren Bewährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Stets waren diese Delikte auch in Verbindung mit Alkohol gestanden.
„Ich sehe meine Fehler ein, will mein Leben ändern. Ich habe mich bereits für eine Therapie angemeldet“, versichert die Angeklagte. Die Staatsanwältin verzichtet auf Aufhebung des bedingten Straferlasses, die Angeklagte kommt mit einer Geldstrafe davon. Diese fällt mit 1.200 Euro allerdings empfindlich aus. „Der Milderungsgrund war ihr reumütiges Geständnis, erschwerend die einschlägigen Vorstrafen“, erklärt der Richter.