Corona zeigt Wirkung: Endlich wieder alle Mandatare da

Erstellt am 11. November 2020 | 14:41
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Einstimmigkeit im Steinakirchner Gemeinderat – egal ob beim ersten Nachtragsvoranschlag oder der Resolution gegen die proDeS-Deponie.
Foto: Eplinger
Der Steinakirchner Gemeinderat tagte im Festsaal. VP-Bürgermeister Pöhacker freute sich, dass erstmals seit Jahren alle Mandatare anwesend waren und alle Beschlüsse fast einstimmig waren.
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Das Veranstaltungsverbot hat auch seine positiven Seiten – zumindest, was die Anwesenheit der Steinakirchner Gemeinderatsmandatare betrifft. Denn erstmals seit vielen Jahren war der Gemeinderat am vergangenen Freitagabend wieder einmal vollzählig. „Das sollten wir auch nach Corona beibehalten“, betonte VP-Bürgermeister Wolfgang Pöhacker.

Da machte es auch nichts, dass die Sitzung erst ein paar Minuten nach 20 Uhr endete. „Wir sind beruflich unterwegs. Das ist eine Ausnahme für die Ausgangssperre“, sagt Pöhacker, warnte aber zugleich, Corona ernstzunehmen. „Corona ist auch bei uns angekommen. Wir halten heute bei 13 aktiven Fällen. In Wolfpassing sind es sogar 28“, weiß Pöhacker.

Sitzungs-Ausfall im 3. Quartal: Leichte Kritik von Ginner

Die Sitzung selbst verlief unspektakulär. Bei allen 14 Tagesordnungspunkten herrschte fast Einstimmigkeit. Nur einmal gab es drei Stimmenthaltungen von VP-Mandataren.

Leichte Kritik von LUST-Gemeinderat Josef Ginner gab es allerdings, dass im dritten Quartal keine Gemeinderatssitzung stattgefunden habe. „Dadurch beschließen wir heute ein im Grunde gutes Projekt erst im Nachhinein. Und das ist ein Pfusch für einen Gemeinderat“, sagte Ginner, stimmte aber der bereits begonnenen Erweiterung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen in Zehethof-Ost zu. Die Kostenschätzung für diese Erweiterungen belaufen sich auf 82.167 Euro.

Einstimmig beschlossen wurde auch eine von LUST-Gemeinderat Wolfgang Zuser eingebrachte, mit der VP-Fraktion abgestimmte Resolution gegen die Erweiterung der proDeS-Deponie Steinakirchen. Dort könnten die Verhandlungen übrigens Ende November fortgesetzt werden. Bis dahin haben ja beide Seiten (Betreiber sowie die Umweltanwaltschaft in Vertretung der Gemeinde und der Anrainer) Zeit, Gutachten beziehungsweise Gegengutachten einzubringen.

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