Scheibbs: Waldbrandverordnung schon früh in Kraft

Früher als sonst hat Bezirksförster Gernot Kuran die Waldbrandverordnung in Kraft gesetzt. „Aufgrund der heißen und trockenen Witterung ist in den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Scheibbs bereits eine sehr starke Austrocknung eingetreten. Eine starke Austrocknung ist auch an der Streuauflage des Waldbodens festzustellen“, heißt es in der Verordnung.
Damit sind „brandgefährliche Handlungen“ wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in allen Wäldern des Verwaltungsbezirkes Scheibbs und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) verboten.
Bei Verstößen gegen diese Verordnung droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.