Ex-Nazi wurde schuldig gesprochen

Vor einem Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Richter Rainer Klebermaß musste sich ein 29-jähriger Mann aus Deutsch-Wagram vergangene Woche verantworten. Grund dafür war sein mutmaßlicher Verstoß gegen das Verbotsgesetz von 1947 – der Österreicher soll in den Jahren 2015 und 2016 Bilder und Videos, die den Nationalsozialismus glorifizieren, per Whats-App mit seinem damaligen Freundeskreis geteilt haben.
Der Angeklagte, der in der Vergangenheit bereits wegen versuchten Einbruchsdiebstahls, Nötigung sowie einer falschen Beweisaussage nach einem Vergehen im Sinne des Waffengesetzes vor Gericht stand, machte relativ rasch reinen Tisch und zeigte sich geständig. Der ehemalige Nazi-Sympathisant begründete seine damaligen Handlungen durch „jugendlichen Leichtsinn“, rückblickend seien seine Taten „vollkommener Schwachsinn“ gewesen.
„War es eine b’soffene G’schicht, oder was war da los?“, entgegnete ihm Klebermaß. Als Antwort kam vom 29-Jährigen: „Ich wollte dazugehören und habe nicht darüber nachgedacht.“ Auf Klebermaß’ Frage, ob man denn am 20. April (Hitlers Geburtstag, Anm.) jedes Jahres mit dieser Gruppe eine Party schmiss, rückte der Deutsch-Wagramer ein „Nein“ heraus.
Laut Strafverteidiger Leonhard Kregcjk soll sich der Kontakt zu diesen Personen mit dem Ende des Jahres 2016 verflüchtigt haben. Nach einer Beratungspause des Geschworenengerichtes wurde das Urteil für den 29-Jährigen verkündet.
Die Geschworenen waren sich einig
In sämtlichen 21 Hauptfragen wurde der Österreicher einstimmig von den acht Geschworenen als schuldig befunden. Durch sein ausführliches Geständnis, seine damalige Unreife als junger Erwachsener sowie durch den Fakt, dass er sich im Dezember 2022 einer Extremismus-Prävention unterzog, wurde das Urteil gemildert.
Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr aus einer anderen Verhandlung von 2022 wurde ein weiteres Jahr bedingte Freiheitsstrafe addiert.