Wilder Streit um hochgiftige Pflanze: Bauer steht nun vor der Pleite

„Ich habe schon über 300.000 Euro Schaden und musste bereits ein Haus verkaufen“, erklärt Ohnutek im NÖN-Gespräch. In den kommenden Tagen soll es eine Begehung durch die Behörden bzw. das Gericht geben: „Vielleicht werden die Tiere sogar getötet.“ Der Landwirt hatte nämlich eine Räumungsfrist verstreichen lassen. „Ich konnte das Grundstück ja nicht räumen, weil über mein Unternehmen eine Betriebssperre verhängt worden war“, rechtfertigt sich Ohnutek.

Klingt nach einem komplizierten Fall. Die Vorgeschichte: Der Bauer hatte eigenen Aussagen nach 70 Hektar Mähwiese im Nationalpark Donau-Auen gepachtet. Die Bundesforste sprechen übrigens von Weideflächen. Mit dem gewonnenen Heu wollte Ohnutek seine Hochlandrinder füttern: „In der Wiese wuchs aber die hochgiftige Herbstzeitlose. Ein Dutzend Rinder ist mir deshalb schon verendet. Das ist Betrug. Die Bundesforste hätten die Liegenschaft nie als Mähwiese verpachten dürfen.“
Spritzmittel gegen die tödliche Pflanze durfte der Landwirt nicht verwenden, weil die Flächen unter Naturschutz stehen. So musste er teures Futter zukaufen, worauf er immer mehr in Richtung Pleite schlitterte. Auch schriftliche Hilfeschreie an die Landeshauptfrau, die Umweltministerin und sogar den Bundespräsidenten brachten für Ohnutek nicht den gewünschten Erfolg.
Die Herbstzeitlosen nahmen dann überhand Landwirt Manfred Ohnutek
„Anfangs war alles super. Doch dann nahmen die Herbstzeitlosen allmählich überhand. Meine Warnungen interessierten den Eigentümer nicht. Mit den Mähwiesen der Bundesforste wurde meine Existenz zerstört“, fasst der Bauer zusammen.
Bei den Bundesforsten sieht man die Situation naturgemäß ganz anders: Ohnutek trage selbst die Schuld an der Situation, weil er ab 2019 der ordentlichen Bewirtschaftung der Wiesen nicht mehr nachgekommen sei. Viele Flächen wurden nicht oder zu spät gemäht. Heuballen blieben auf der Wiese liegen, verschimmelten oder verfaulten. Den Tieren wurde teils sogar verschimmeltes Heu vorgelegt. Die fehlende Mahd wiederum habe eine Ausbreitung der Herbstzeitlosen begünstigt.
Uns ist kein einziger amtstierärztlich bestätigter Fall von Vergiftung durch Herbstzeitlose bekannt Bundesforste-Sprecherin Birgit Ginzler
Der Pachtvertrag sei dann in der Folge ausgelaufen und weil der Landwirt dies ignorierte, musste man eine Räumungsklage einbringen, so Bundesforste-Sprecherin Birgit Ginzler. Und weiter: „Uns ist auf den besagten Flächen nachweislich kein einziger Fall von Vergiftung durch Herbstzeitlose bekannt, der amtstierärztlich bestätigt ist.“
Das Ganze ist also tatsächlich ein komplizierter Fall, der offenbar nur vom Gericht gelöst werden kann und wird.